Krefeld Angeklagter soll in einer Unterkunft für Asylbewerber zugestochen haben

Krefeld · Ein Opfer wurde bei der Messerstecherei im Dezember vergangenen Jahres an der Luisenstraße lebensgefährlich verletzt. Der mutmaßliche Täter schweigt.

Wegen versuchten Totschlags in einem Asylbewerberheim muss sich seit gestern ein 32-Jähriger vor dem Landgericht verantworten. Er soll zwei Mitbewohner in einer Unterkunft an der Luisenstraße mit einem Messer attackiert haben. Ein 29-Jähriger erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Weil der Angeklagte weder zur Person noch zu den Vorwürfen Angaben machen wollte, war der erste Prozesstag vor der Schwurgerichtskammer schon nach knapp 90 Minuten zu Ende.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem seit 2002 in Deutschland lebenden Mann vor, im Dezember vergangenen Jahres im Streit zwei Mitbewohner mit dem Messer verletzt und einen weiteren Mann geschlagen zu haben. Mit dem Stich in den Bauch eines Opfers habe er dessen Tod billigend in Kauf genommen.

Mit Zustimmung des Angeklagten und seines Verteidigers wurde der Sachverständige, ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, gehört. Der fasste zusammen, was der Angeklagte ihm geschildert hatte. Schon seit Jahren sei er von mehreren Bewohnern der Unterkunft provoziert, beleidigt und gedemütigt worden. In der Vergangenheit habe der heute 29-Jährige ihm Bier über den Kopf geschüttet, ihn angespuckt und ausgelacht. Am Tatabend habe er ihn mit einem weiteren Bewohner vor der Toilette in der ersten Etage erwartet und den Ausgang versperrt. Nach gegenseitigem Schubsen und Schlagen seien zwei weitere Männer hinzugekommen und hätten ihn getreten. Dann habe er in der Hand von einem ein Messer gesehen. Als er es ergreifen wollte, wurde er selbst an der Hand verletzt. Er habe niemanden angegriffen und gar keinen Grund, mit einem Messer zur Toilette zu gehen.

Nicht nur zum Tathergang blieb vieles unklar, auch die Herkunft des 32-Jährigen - er gab an, aus Sierra Leone zu stammen - ist offen. Die Richterin verlas Teile der Ausländerakte der Stadt Krefeld, nach denen der Mann schon vor Jahren dazu aufgefordert worden war, die Bundesrepublik zu verlassen. Durch Gutachten war festgestellt worden, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Nigeria und nicht aus Sierra Leone stammt.

Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hatte eine anschließende Klage des Afrikaners als unbegründet abgewiesen. Zum Zeitpunkt der Tat wurde er lediglich geduldet, so der Sachverständige. Da er keinen Pass habe, könne man ihn nicht abschieben. Nach eigenen Angaben habe er zehn Monate in der JVA verbringen müssen, weil er keinen Pass hatte.

Die Verhandlung wird am 11. Juli fortgesetzt.

(RP)
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