Krefeld Angestellter verkauft Meißener Porzellan seines Krefelder Chefs

Krefeld · Prozess vor dem Schöffengericht: Ware im Wert mehrerer Tausend Euro hat ein Angestellter einer Krefelder Firma verkauft. Jetzt muss er ins Gefängnis

Aus dem offenen Vollzug heraus hat ein Mann Kunstgegenstände im Wert von mehreren tausend Euro entwendet. Das Krefelder Schöffengericht hat den 25-Jährigen gestern zu 16 Monaten Haft verurteilt.

Zur Zeit verbüßt der Mann noch eine Haftstrafe wegen schwerer räuberischer Erpressung. Die hatte er schon angetreten, als er für eine Krefelder Verwertungsfirma zu arbeiten begann.

Nach Auffassung von Gericht und Staatsanwaltschaft hatte er den Diebstahl zulasten seines Arbeitgebers gut geplant. Der gestern verurteilte Mann mietete demnach eine Lagerhalle an, um dort Wertgegenstände zu verstecken. Dann füllte er den Firmenwagen mit wertvollen Bildern, teurem Besteck und Meißener Porzellan und schaffte sie weg. Sein Chef war ihm nur durch Zufall auf die Schliche gekommen. Er habe seinen LKW durch Krefeld fahren sehen, obwohl der eigentlich bei der Firma stehen sollte, sagte der 51-Jährige aus. Kurzerhand war er dem Wagen gefolgt und hatte den Angeklagten damit auf frischer Tat ertappt. Ein Blick in den Laderaum zeigte ihm: "Da waren sämtliche Sachen aus unserer Halle drin." Zur Rede gestellt, habe der Angeklagte von Spielsucht, Mafia und Bedrohung seiner Familie gesprochen. Dafür habe er Geld benötigt.

Er sei enttäuscht gewesen, sagte der Einzelhandelskaufmann. Er habe den Angeklagten eingestellt, obwohl der in Haft war. Der Mann habe einen guten Eindruck gemacht und sei mit Kunden zurechtgekommen. Der Angeklagte ließ über seinen Verteidiger eine knappe Erklärung abgeben. Demnach habe er nicht seinen vollen Lohn erhalten und die Waren sicherstellen wollen, bis der Chef das Restgeld zahlt. Das konnte das Gericht nach Vernehmung der Zeugen nicht nachvollziehen. Weder hatten die Arbeitskollegen über mangelnde Zahlungsmoral geklagt, noch habe der Angeklagte dies zuvor zum Thema gemacht. Gegen ihn spreche, dass er gezielt die Halle anmietete. Das sei für eine bloße Sicherstellung nicht nötig gewesen. Außerdem habe es weitere Taten zulasten des Arbeitgebers gegeben.

Der Inhaber eines Trödelladens bestätigte, dass er mehrfach Waren vom Angeklagten kaufte, die dessen Arbeitgeber vermisste. Dass er Diebesgut ankaufte habe er nicht gewusst und es zurückgegeben.

Der Staatsanwalt schätzte den Schaden auf 20 000 bis 25 000 Euro. Wer aus offenen Vollzug heraus Straftaten begehe, könne keine Bewährungschance erhalten, folgerte er. Dem schloss das Gericht sich gestern an.

(BL)
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