Krefeld Anklage: Pakistani wurde wie ein Sklave ausgebeutet

Krefeld · Schweren Vorwürfen müssen sich sechs Krefelder vor dem Schöffengericht stellen. Der mutmaßliche Haupttäter, ein Pakistani, soll einen Landsmann ausgebeutet, misshandelt und eingesperrt haben. Auch einem weiteren Angeklagten werden schwere Misshandlungen zur Last gelegt. Vier der Männer wird vorgeworfen, keine Hilfe geleistet zu haben. Zum Prozessauftakt fehlte gestern einer der Angeklagten. Auch das mutmaßliche Opfer kam nicht. Laut Anklage soll ein selbstständiger Kaufmann aus Krefeld für einen Großteil der Taten verantwortlich sein. Er soll dem Geschädigten zur Einreise aus Pakistan nach Deutschland verholfen und hier seinen Pass eingezogen haben. Dann musste der Geschädigte in verschiedenen Geschäften des Mannes in Krefeld arbeiten, fünf Jahre lang und bis zu elf Stunden täglich. Dafür soll er keinerlei Lohn erhalten haben. Im September 2013 soll das Opfer nach einem angeblichen Gelddiebstahl von zwei der Angeklagten über Stunden hinweg misshandelt worden sein, unter anderem mit einer Eisenstange. Dann soll das Opfer in eine Wohnung gebracht und eingeschlossen worden sein. An den drei folgenden Abenden sollen zwei der Angeklagten den verletzten Mann aufgesucht und wiederholt misshandelt haben. Die Mitangeklagten sollen dabei in unterschiedlicher Beteiligung zugesehen haben ohne einzugreifen oder Hilfe zu holen. Als der Mann entkommen konnte und einen weiteren Angeklagten aufsuchte, soll der ihn an die beiden mutmaßlichen Haupttäter ausgeliefert haben. Bei der nächsten Flucht war das Opfer mit gebrochenem Arm und blutenden Wunden direkt zur Polizei gegangen.

Die zwischen 44 und 59 Jahre alten Männer mit pakistanischer, indischer und deutscher Staatsangehörigkeit ließen gestern über ihre Verteidiger erklären, dass sie Angaben machen werden. Das solle aber erst geschehen, wenn der sechste Angeklagte ausgesagt habe. Der konnte allerdings nicht ausfindig gemacht werden, obwohl der Richter Polizeibeamte zu der Wohnung des Krefelders geschickt hatte. Es erging Haftbefehl. Gegen den Nebenkläger wurde wegen unentschuldigten Fehlens ein Ordnungsgeld von 200 Euro verhängt.

Die Verhandlung wird fortgesetzt.

(BL)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort