Krefeld Anzeigen gegen Krefelder Tierheim erstattet

Krefeld · Zwei ehemalige Mitarbeiterinnen und ein Bürger gehen jetzt auch juristisch gegen Tierheim und Stadt vor.

Die beiden ehemaligen Tierheim-Mitarbeiterinnen, die über den TV-Sender Vox schwere Vorwürfe gegen das Tierheim erhoben haben, haben über die auf Tierschutzrecht spezialisierte Anwältin Susan Beaucamp Anzeige gegen das Tierheim, das Krefelder Veterinäramt und die für das Tierheim tätigen Tierärzte erstattet. Wie die Krefelder Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte, hat sich auch ein weiterer Bürger aufgrund der Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft gewandt. Grund sind Tötungen von Hunden und Katzen, die zu Unrecht erfolgt sein sollen. Anwältin Beaucamp glaubt zwar, dass die Verfahren eingestellt werden, will aber mit ihren Mandantinnen über den öffentlichen und juristischen Druck Änderungen erreichen.

"Es geht meinen Mandantinnen nicht darum, dass jemand bestraft wird", sagte Beaucamp gestern auf Anfrage, "sie möchten einfach, dass die Missstände abgestellt werden." Die Anwältin bekräftigt ihre Überzeugung, dass die Tiertötungen Unrecht waren. Im Fall des eingeschläferten Rottweilers Tyson (wir berichteten ausführlich) betont sie, dass selbst Bisse gegenüber Kindern laut Tierschutzrecht noch kein Grund für eine Tötung seien: "Das reicht nicht." Für einen Hund dürfe es keine Prognose mehr für die Änderung eines Verhaltensmusters geben, bevor er eingeschläfert wird. Nach Überzeugung der beiden jungen Frauen waren die therapeutischen Mittel im Falle Tysons und zwei, drei anderer Hunde nicht ausgeschöpft. Auch was die Tötungen von Katzen aufgrund von Pilzbefall angeht, sieht die Anwältin klare Verstöße gegen das Tierschutzrecht gegeben. Wieder sagte sie: "Pilzbefall reicht nicht für eine Tötung." Der Eindruck ihrer Mandantinnen sei vielmehr der gewesen, dass Tierheimleiter Frank Schankat Katzen schlicht "doof" finde und sie deshalb möglichst rasch habe loswerden wollen.

Zur Frage, warum sie trotz der Vehemenz der Vorwürfe glaubt, keinen Erfolg mit der Anzeige zu haben, erläuterte die Anwältin, dass alle Beteiligten sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben und damit juristisch durchkommen werden: Der Tierheimleiter werde sich auf die Tierärzte und das Veterinäramt berufen; die Tierärzte wiederum würden sich auf den Tierheimleiter und das Veterinäramt berufen, das Amt wiederum werde auf die Informationen aus dem Tierheim verweisen. "Uns ist klar: Das wird ausgehen wie das Hornberger Schießen", sagt Beaucamp und bekräftigte: Der Druck einer Ermittlung solle die Verhältnisse ändern.

(RP)
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