Krefeld Apotheker zu Bewährungsstrafe verurteilt

Krefeld · Das Schöffengericht hat einen Apotheker aus Krefeld wegen Steuerbetrugs zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der 59-Jährige hat gestern eingeräumt, dem Finanzamt über Jahre hinweg Einnahmen verschwiegen zu haben. Mit Hilfe eines Manipulationstools konnte der Apotheker selbst bestimmen, welche Einnahmen das Kassensystem erfasst und welche nicht. Ein Vertreter des Unternehmens, das für das Kassensystem zuständig ist, habe ihm irgendwann gesagt, er könne das System beeinflussen. Dazu habe er ihm einen Stick gegeben, den der Apotheker nach Bedarf einsetzte. Allerdings sei der Schaden etwas geringer, als angeklagt, sagte der Verteidiger. Zwischen 2007 und 2011 waren laut Anklage knapp 80 000 Euro Steuern nicht gezahlt worden. Der Angeklagte ließ fast ausschließlich seinen Anwalt für sich sprechen. Sein Mandant räume die Taten ein, allerdings sei das sogenannte Manipulationstool erst im Jahr 2008 aufgespielt worden. Mit Einverständnis der Staatsanwaltschaft wurde ein Bruchteil der Vorwürfe eingestellt.

Der Verteidiger regte an, das komplette Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen, damit der Apotheker als nicht vorbestraft gilt. Er führte an, dass das umfängliche Geständnis nach Bekanntwerden der Vorwürfe schon fast einer Selbstanzeige gleichkomme. Außerdem habe sein Mandant die komplette Summe an das Finanzamt nachgezahlt.

Der Staatsanwalt sprach von einem besonders schweren Fall des Steuerbetrugs und hoher krimineller Energie. Er beantragte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Eine Freiheitsstrafe ab einem Jahr würde seinen Mandanten hart treffen, gab sein Verteidiger zu bedenken. Dadurch würde er seine Approbation verlieren.

(BL)
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