LokalsportPinguine verlieren vor Sozialgericht
Das Sozialgericht Düsseldorf hat die Klage der KEV Pinguine Eishockey GmbH gegen die Erhebung eines Beitragszuschlags der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) rechtskräftig abgewiesen. Unter Berücksichtigung der anzuzeigenden Versicherungsfälle dürfen Zuschläge auferlegt und Nachlässe bewilligt werden. Die Pinguine sind als Profisportverein unfallversichertes Mitglied bei der VBG, die zusätzlich zu dem erhobenen Beitrag einen Zuschlag für das Jahr 2012 in Höhe von über 15000 Euro gefordert hatte.