Krefeld Bankkassiererin steckt Geld in die eigene Tasche

Krefeld · Schöffengericht verurteilt Mitarbeiterin eines Finanzcenters zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung.

Das Schöffengericht hat die Mitarbeiterin eines Finanzcenters wegen Untreue zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Frau hatte in Uerdingen als Schaltermitarbeiterin und Kassenführerin gearbeitet und 108.000 Euro veruntreut.

Es fällt nicht schwer, sich die schlanke 51-Jährige als zuverlässige Mitarbeiterin in einem Kreditinstitut vorzustellen. Fast drei Jahrzehnte lang hat die Frau gearbeitet, hat eine Familie und sich nichts zu Schulden kommen lassen. Das änderte sich 2014. Seitdem entnahm sie immer wieder Beträge von bis zu 10.000 Euro aus der Kasse. Das ließ sich leicht einrichten, denn Ein- und Auszahlungen für Kunden und der Verkauf von Bankprodukten gehörten zu ihrem Aufgabenbereich. Vor Gericht sprach sie von Wettspiel und Konrollverlust, von Therapie und Selbsthilfegruppe, von der ständigen Notwendigkeit, Geld beschaffen zu müssen. "Es ist wie eine Alkoholsucht", beschreibt sie den Drang, immer wieder an Wettspielen teilzunehmen. Vor kurzem habe sie die Therapie erfolgreich abgeschlossen, die Familie halte zu ihr.

Ein Mitarbeiter des Kreditinstituts, der für Emittlungen von Fehlbeträgen zuständig ist, nannte den Fall ungewöhnlich. Die Summe sei sehr hoch. Erstaunlich sei aber auch, dass die Frau sich den Prüfungen immer wieder entziehen konnte. Vier mal im Jahr werde kontrolliert, aber immer wenn es um ihren Tresor ging, hatte sie eine Ausrede. Mal war der Schlüssel weg, mal gab sie an, wichtige Unterlagen zu Hause vergessen zu haben und mal war sie einfach krank. Da die Kassenprüfer etwa für 100 Filialen zuständig sind, sei aus Zeitmangel wohl nicht intensiver nachgeforscht worden. Der Staatsanwalt beantragte zwei Jahre und neun Monate Haft. Er nannte es eigensüchtig, dass die Frau bisher keinen Cent zurückzahlte, die Familie für die Renovierung des Hauses dagegen einen hohen Kredit aufnahm. Das sei tatsächlich nicht günstig, bestätigte der Richter. Allerdings müsse man die Gesamtumstände sehen. Die Frau habe sofort ein Schuldanerkenntnis unterschrieben. Er verglich die Entscheidung zu einer Bewährungsstrafe mit einem Urteil, das erst am Vortag vor dem Schöffengericht gefallen war. Dort war zwar eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verhängt worden. Der Schaden sei aber auch weitaus höher gewesen und es habe kein volles Geständnis gegeben.

(BL)
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