Krefeld Baum Nummer eins muss fallen

Krefeld · Drei als Naturdenkmale eingetragene Bäume werden in den kommenden Tagen der Motorsäge zum Opfer fallen. Darunter der erste Baum auf der Bestandsliste. Nach Routinekontrollen müssen 209 Bäume im Stadtgebiet gefällt werden.

 Baum Nummer eins: Die Silberlinde im Heesbusch in Uerdingen mit einem Stammumfang von 5,28 Metern ist ein Naturdenkmal und muss nun gefällt werden.

Baum Nummer eins: Die Silberlinde im Heesbusch in Uerdingen mit einem Stammumfang von 5,28 Metern ist ein Naturdenkmal und muss nun gefällt werden.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Krefelds Bäume sind nummeriert. Mit der eins ganz oben auf der Liste steht eine imposante Silberlinde im Heesbusch mit einem Stammumfang von 5,28 Metern - das entspricht einem Durchmesser von knapp 1,70 Meter. Der besonders prächtige Baum ist ganz offiziell ein Naturdenkmal. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, haben die Experten festgestellt, dass die Standsicherheit nicht mehr länger gewährleistet werden kann. Die Silberlinde auf dem Parkplatz von Aegir Uerdingen fällt deshalb bald der Motorsäge zum Opfer.

Die routinemäßige Kontrolle der städtischen Bäume in Grünanlagen, auf Friedhöfen und an Straßen hat zum Ergebnis, dass im Krefelder Stadtgebiet insgesamt 209 Bäume aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden müssen. In Parks und Grünanlagen sind 124 Bäume betroffen, auf den Friedhöfen müssen 20 Bäume gefällt werden. An verschiedenen Straßen im Stadtgebiet sind noch einmal insgesamt 65 Bäume betroffen.

Neben dem Baum Nummer eins stehen zwei weitere eingetragene Naturdenkmale an der Ortmannsheide und in Mittelorbroich auf der Liste der "abgängigen Gehölze": In Hüls-Mittelorbroich ist eine Holländische Linde vom Brandkrustenpilz befallen, die Standsicherheit deshalb nicht länger gewährleistet. In Grönland im Westbezirk ist es eine Rosskastanie an der Ortmannsheide, deren Krone abzubrechen droht. "Mit den Fällungen wird jetzt sofort begonnen", teilte die Stadt gestern mit.

Die Baumkontrollen seien derzeit noch nicht abgeschlossen, daher sei mit weiteren notwendigen Fällungen zu rechnen. In den Grünanlagen würden Nachpflanzungen erfolgen, soweit dies aufgrund der Standortsituation sinnvoll sei. Vor einer Ersatzpflanzung im Straßenbereich müsse zunächst durch die Stadtwerke die Leitungssituation am Einzelstandort geprüft werden, erklärte die Kommune weiter.

Die Liste der zu fällenden Bäume ist lang: Eine Schwarz-Erle mit einem Stammumfang von 6,61 Metern am Flohbusch hat Fäule im Stock, eine zweite mit 4,22 Metern Stammumfang an gleicher Stelle Fäule im Wurzelbereich. Eine Dornlose Robinie in Bockum ist von einem Schwefelporling befallen, ein Ahorn im Neuenhofpark ist im Stock und im Stamm faul. Beide Bäume verfügen über mehr als vier Meter Stammumfang. Das trifft auch auf einen Silber-Ahorn in Uerdingen zu, der in Stamm und Krone faul ist.

Dass auf der Liste drei Naturdenkmale stehen, ist außergewöhnlich. Die Kriterien für die Unterschutzstellung sind vielfältig. Zu einem Denkmal können Einzelbäume oder Baumgruppen erklärt werden, die unter anderem einen besonderen Wuchs und ein besonderes Aussehen besitzen oder ein ungewöhnlich hohes Alter aufweisen, in der Landschaft herausragen oder ortsbildprägend sind, einen kulturgeschichtlich bedeutenden Ort zeigen, Denkmale für ein historisches Ereignis darstellen, oder mit einem anderen Kulturdenkmal wie Kirchen und Kapelle, Brunnen und Quellen, oder Flur- und Wegekreuz ein Ensemble bilden.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort