Krefeld Bessere Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung

Krefeld · Thomas Delschen, Vorsitzender der Lebenshilfe Krefeld, informiert die Politik über zentrale Forderungen des Vereins.

Das Bundesteilhabegesetz (BTGH) steht landesweit in der Kritik. Darauf wies gestern die Lebenshilfe Krefeld hin. Die Einrichtung fordert für ihre Klienten und Bewohner ein BTGH, das die Lebenssituation der Menschen mit geistiger Behinderung verbessert statt verschlechtert. Rund eine halbe Million Menschen mit geistiger Behinderung in Deutschland erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe. Sie sind elementar von den Ende Juni von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwürfen zum Bundesteilhabegesetz und zum Pflegestärkungsgesetz III betroffen.

Die Situation der Menschen mit Behinderung soll sich durch das neue BTGH ändern. Für mehr Selbstbestimmung und gegen Ausgrenzung hat die Lebenshilfe die Kampagne "Teilhabe statt Ausgrenzung" ins Leben gerufen. Neben dieser Petition gab's mehrere Demonstrationen, an denen Klienten der Lebenshilfe Krefeld teilgenommen haben. Sie wollen vor allem ihre Selbstbestimmung gewahrt wissen.

Die Lebenshilfe Krefeld hat unterdessen mehrere Gespräche mit Vertretern aller Parteien geführt, die Bundestagsabgeordneten Siegfried Ehrmann, Ansgar Heveling und Ulle Schauws wurden ausführlich informiert. "Es war uns wichtig, die Politiker für die Kritik an dem Gesetzesentwurf zu sensibilisieren", sagt Thomas Delschen, 1. Vorsitzender der Lebenshilfe Krefeld e.V., der auf die Kernforderungen des Vereins hinweist: "Die neuen Gesetze müssen das Leben von allen Menschen mit Behinderung verbessern und nicht verschlechtern. Menschen mit geistiger Behinderung haben wie alle Menschen das Recht auf Selbstbestimmung, aufgrund ihrer Beitragszahlungen das Recht auf ungekürzte Pflegeversicherungsleistungen und das Recht auf ein Sparbuch: Menschen mit geistiger Behinderung dürfen nicht diskriminiert werden."

Der Krefelder Verein tritt dafür ein, dass die geplanten Gesetze für Menschen mit einer geistigen Behinderung eine Verbesserung ihrer Lebenssituation bringen:

- Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf sollten nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen der Unterstützung.

- Der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe sollte nicht so begrenzt werden, dass Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde ist zu hoch. - Menschen mit Behinderung sollen nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit anderen Leistungen in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe.

- Die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnhäusern soll nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die Menschen verlieren ihr Zuhause.

- Menschen mit einer geistigen Behinderung sollten nicht von den verbesserten Regelungen des Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden.

(jon)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort