Krefeld Betriebsrätin gekündigt: Gütetermine gescheitert

Krefeld · Das Arbeitsgericht hat den Kammertermin auf Freitag, 20. April, festgesetzt. Der Betriebsrat der Baumarktkette Bauhaus hatte der Kündigung ihrer Kollegin zugestimmt.

Der Gütetermin vor dem Krefelder Arbeitsgericht, wegen der Kündigung eines Mitglieds aus dem Betriebsrat der Baumarktkette Bauhaus an der Mevissenstraße im Inrath ist gestern gescheitert. Das Gericht hat den Termin zur Kammerverhandlung bestimmt und auf Freitag, 20. April, 11 Uhr, Saal 352 im Arbeitsgericht Krefeld festgesetzt.

Die beklagte Arbeitgeberin ließ laut Gericht mitteilen, dass Mitarbeiter sich wiederholt über unkol-legiales Verhalten, Amtsmissbrauch, Respektlosigkeiten und Verleumdungen seitens der klagenden Arbeitnehmerin, die Mitglied des Betriebsrats ist, beschwert hätten. Aufgrund eines Anschreibens von zahlreichen Mitarbeitern habe der Betriebsrat mehrheitlich beschlossen, gemäß Paragraf 104 Betriebsverfassungsgesetz die Entlassung der Klägerin zu beantragen. Diesem Antrag sei die Arbeitgeberin nachgekommen. Seitens der Klägerin sind die Vorwürfe bestritten worden.

Am Arbeitsgericht Krefeld fand gestern die Güteverhandlung über die Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Kündigung der bei einem Baumarkt beschäftigten Be-triebsrätin statt. Für Mitglieder von Betriebsräten besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Eine or-dentliche Kündigung ist ausgeschlossen, für eine außerordentliche Kündigung ist die Zustimmung des Betriebsrats oder die Ersetzung der Zustimmung durch das Arbeits-gericht erforderlich. Der Betriebsrat hatte zugestimmt.

Eine gütliche Einigung der beiden streitenden Parteien wurde gestern nicht erzielt.

(sti)
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