Krefeld Betrügerisches Gewinnspiel: 7,5 Millionen Euro erbeutet

Krefeld · Der 51-Jährige Angeklagte schweigt vor der Wirtschaftstrafkammer des Krefelder Landgerichts.

Im Prozess um Bandenbetrug in Millionenhöhe hat der Angeklagte gestern vor der Wirtschaftskammer Angaben gemacht. Eine Einlassung zu den Tatvorwürfen steht allerdings noch aus. Laut Staatsanwaltschaft steht er im Zusammenhang mit betrügerischen Gewinnspieleinträgen. Der Gesamtschaden beläuft sich auf 7,5 Millionen Euro.

Der 51-Jährige wollte sich erst einmal nur zu seinen persönlichen Verhältnissen äußern. Er habe das Wirtschaftsabitur und eine Banklehre gemacht und anschließend BWL studiert, sagte er. Nach dem Abschluss habe er sich dann gleich mit einer Internet-Agentur selbstständig gemacht. Die Firma, die im Zusammenhang mit Betrugsvorwürfen steht, habe er 2006 gegründet und sei alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer gewesen. Die Firma sei aber nun in Insolvenz. Nach seinen finanziellen Verhältnissen befragt gab er an, vor seiner Inhaftierung ein geregeltes Einkommen gehabt zu haben. Zu Eigentum werde er erst später etwas sagen. Einer der Verteidiger versprach, es werde auf jeden Fall etwas zu Sache gesagt, nur: "Das Wann und Wie ist noch nicht ganz klar." Man müsse sich noch besprechen. Der zweite Verteidiger stellte den Antrag, den Zeugen am nächsten Verhandlungstag noch nicht zu kören. Er bemängelte, dass der Kriminalkommissar die Schöffen gegen ihren Mandanten einnehmen könne. Der Zeuge sei Leiter der Ermittlungskommission "pay" und werde zu den Ermittlungen und den Ermittlungsergebnissen aussagen. Er sei allerdings kein unmittelbarer Zeuge. Wenn das Gericht ihn zuerst anhöre, verstoße es gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz. Wenn so umfangreiche Angaben zu Lasten des 51-Jährigen direkt zu Beginn gemacht würden, sei das eine unzulässige Beeinflussung und ziehe eine Vorverurteilung nach sich. Zunächst müsse man Zeugen hören, die unmittelbar involviert waren, forderte er. Außerdem seien die Angaben des Kriminalkommissars besonders kritisch zu bewerten, da er die Sachlage nur "vom Hörensagen" kenne. Der Staatsanwalt dagegen bewertete es als "äußerst sinnvoll, dass der Leiter der Ermittlungskommission zuerst aussage. Die Verteidigung könne aber im Einzelfall das Gesagte beanstanden. Die Entscheidung steht noch aus. Die Verhandlung wird am Freitag fortgesetzt. Der 51-Jährige soll über sein Inkassounternehmen unberechtigte Forderungen eingetrieben haben.

(RP)
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