Krefeld Bewährung für Krefelder Fußballtrainer

Krefeld · Das Krefelder Amtsgericht hat den früheren Inhaber einer Krefelder Fußballschule wegen gewerbsmäßigen Betrugs schuldig gesprochen. Der Mann hatte Geld für Camps und Veranstaltungen kassiert, aber keine Leistung erbracht und einen Trainer nicht bezahlt. Der 43-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt und muss eine Geldbuße von 1000 Euro zahlen.

Der Krefelder räumte die Vorwürfe gestern ein, bestritt aber eine Betrugsabsicht. Er habe die Fußballschule aus Leidenschaft ins Leben gerufen und so sein Hobby zum Beruf gemacht. Als er rund 4500 Euro für Fußballfreizeiten kassierte, seien die Geschäfte schon schlecht gelaufen. Selbstverständlich habe er die Freizeiten ausführen wollen, zum Teil seien sie aber aufgrund zu geringer Teilnehmer nicht zustande gekommen. Das im Voraus gezahlte Geld war allerdings schon anderweitig von ihm verplant worden. Auch die von ihm versprochenen Ersatzangebote habe es nicht gegeben, räumte der Angeklagte ein.

Er machte die schlechte Auftragslage, Schulden und steigende Konkurrenz für das Misslingen seiner Geschäftspläne verantwortlich. Zwischen April und September 2014 seien die Geschäfte nicht richtig gelaufen, Anmeldungen habe man stornieren müssen. Er wisse, dass das Geld eigentlich umgehend hätte zurückgezahlt werden müssen. Auch räumte er ein, im Oktober 2015 einen Trainer für ein auswärtiges Fußballcamp eingesetzt zu haben, ohne ihn zu bezahlen. Die Vorwürfe seien soweit richtig, gab der Mann an. Von Betrug und einer Einnahmequelle von gewissem Umfang könne man aber nicht reden. Schon im Vorfeld habe er erfolgreich Freizeiten veranstaltet. Bei 40 Camps, 20 Trainingslagern sowie Teilnahme an Bundesligaturnieren und weiteren Events habe alles geklappt. Viele Kunden meldeten ihre Kinder 2014 zum zweiten Mal an.

Die Richterin ging davon aus, dass der Krefelder billigend in Kauf nahm, dass Kunden um ihr Geld gebracht wurden. Schon 2013 habe es finanzielle Probleme gegeben. Der Mann hatte Schulden beim Fiskus und bei der Krankenkasse. Ein Insolvenzverfahren lief. Der Angeklagte habe mit Geldern jongliert und sei auf Kosten anderer Risiken eingegangen, hielt sie ihm vor. Dadurch sei zwar niemand in den Ruin getrieben worden, dennoch hätte er mögliche Folgen erkennen müssen. Als er den Trainer beschäftigte, habe er sogar schon von den Strafanzeigen gewusst. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 14 Fällen. Die Staatsanwaltschaft hatte 18 Monate Haft auf Bewährung gefordert.

(BL)
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