Krefeld Brief der Stadt zu Martinszügen: Polizei klärt nach Verwirrung auf

Krefeld · Einen Brief von der Stadt hatten einige Martinszug-Veranstalter erhalten, unter anderem mit der Auflage, dass sie selbst den Zugweg sichern sollten.

Martinsumzüge in Krefeld 2016
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Martinsumzüge in Krefeld 2016

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Ein Schreiben der Stadt, das so kurz vor Start der ersten St.-Martinszüge rausgeschickt wurde, sorgte für Verwirrung bei zahlreichen Veranstaltern. Werden die Züge nun polizeilich begleitet oder nicht? Diese Frage bereitete vielen Martinszug-Komitees und Vereinen Kopfzerbrechen.

Wolfgang Weidner von der Polizei in Krefeld versucht Licht ins Dunkel zu bringen: 84 Züge seien in diesem Jahr angemeldet worden, davon sei die Polizeibegleitung inzwischen in 15 Fällen zwingend erforderlich, wegen der Verkehrsbelastung durch Großbaustellen. Insgesamt wird die Polizei bei 70 Zügen präsent sein, nur 14 sollen nicht begleitet werden. "So wie wir die Züge in den vergangenen Jahren begleitet haben, wollen wir das auch in Zukunft machen", versichert Weidner. Am Ende der Martins-Saison 2014 will man sich noch mal mit Stadt und Veranstaltern zusammensetzen und fürs nächste Jahr planen.

Ein bisschen bange wird Hans Bruns bei dem Gedanken schon, dass sich vielleicht im nächsten Jahr wieder etwas in Sachen Polizeibegleitung ändern könnte. Selbstverständlich setze der Geschäftsführer des St. Martinszug-Komitees 1925 Krefeld-Königshof immer Ordner ein, die den Weg für die Kinder sichern. Aber: Da gab es ja auch noch die Polizei, die die Strecke überwachte.

Plötzlich stand in dem Brief von der Stadt: "Eine Polizeibegleitung des Zuges ist nicht vorgesehen." Wums, ein echter Schock für Bruns, dem die 1500 Kinder mit ihren selbst gebastelten Laternen nicht mehr aus dem Kopf gehen wollten, die allesamt zum Beispiel die vielbefahrene Kölner Straße überqueren sollten. Dabei ging Bruns am 22. Oktober, der Tag, an dem der Brief von der Stadt abgeschickt wurde, davon aus, dass der Zug so stattfinde wie jeher.

Plötzlich sollte das Komitee selbst den Verkehr regulieren. "Das Sperrmaterial ist durch Sie rechtswirksam aufzustellen und nach Durchzug beiseite zu räumen", steht weiter in dem Brief geschrieben. Aber was bedeutet rechtswirksam? "Wir können doch nicht unbefugt in den Straßenverkehr eingreifen", sagt Bruns. Und dann müsste das Komitee auch noch die U-Bahn-Linie 76 anhalten, denn auch diese kreuzen die Kinder.

"Die Sicherheit der Kinder wie auch der anderen Teilnehmer der Martinszüge hat für die Polizei und die Stadt Krefeld höchste Priorität", heißt es bei der Stadt. Mit allen Veranstaltern habe man einvernehmliche Regelungen zu sicheren Zug-strecken getroffen.

Das Ergebnis: Bei einigen Martinszügen sei eine polizeiliche Begleitung nicht mehr erforderlich. Was nicht heißen soll, "dass die Polizei die Züge nicht begleitet", sagt Polizeisprecher Wolfgang Weidner. Die Aussage, "eine Polizeibegleitung des Zuges ist nicht vorgesehen", würde sich auf verkehrsregelnde Maßnahmen beziehen, sagt Weidner.

Zu den 15 Martinszügen, die verkehrsregelnde Maßnahmen durch die Polizei benötigen, gehören BV Bahnbezirk, Integratives FZ Vikto-riastraße, St. MK KR-Verberg, BV Nord West, St. MK Elfrath, St. MK Bockum West/Grotenburgschule, BG Stadtmitte, St. MV Orbroich, LVR-Gerd-Jansen-Sch., Luiter Weg, M.-Montessori Grundschule, Kinderhaus, BV Kliedbruch, BV Schicksbaum e.V., BV Forstwald, St. MK KR Traar, St. MV Alt Bockum

(esc)
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