Krefeld Wahlleiter entschied: Vorhänge zu wegen unzulässiger Wahlwerbung

Krefeld · In Krefeld hat der Wahlleiter des Wahllokals Nr. 262 in der Gesamtschule Kaiserplatz entschieden, die Vorhänge des Wahllokals zuzuziehen, weil durch das Fenster draußen auf der Straße ein Wahlplakat des SPD-Oberbürgermeisterkandidaten Frank Meyer zu erkennen war.

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Dies teilte ein Mitglied des Wahlleiterteams mit. Hintergrund: Im direkten Umfeld eines Wahllokals ist keine Wahlwerbung erlaubt.

(vo)
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