Nachbarschaftsstreit vor Gericht Krefelder kämpfen um ihren Walnussbaum

Krefeld · Seit Monaten kämpfen Marliese und Gerhard Darsow aus Krefeld um den Erhalt ihrer Douglasie. Die ist der Nachbarin ein Dorn im Auge. Aber nicht nur dieser Baum. Nun soll es auch einem Walnussbaum an die Wurzel gehen.

 Marliese und Gerhard Darsow kämpfen um ihre Bäume. Nach dem Streit um eine Douglasie geht es jetzt um einen Walnussbaum.

Marliese und Gerhard Darsow kämpfen um ihre Bäume. Nach dem Streit um eine Douglasie geht es jetzt um einen Walnussbaum.

Foto: Lammertz

Wohnen im Grünen, aber bitte ohne Bäume - der Slogan scheint für manche Bürger zuzutreffen. Diese Erfahrung müssen derzeit Marliese und Gerhard Darsow auf der ganzen Linie machen. Sie leben idyllisch am Rande des Krefelder Forstwaldes und müssen ihr eigenes Grundstück mehr und mehr in eine baumlose Zone verwandeln.

Um Nachbarschaftsstreitigkeiten zu vermeiden, fällten sie in den vergangenen Jahren einen alten Kirschbaum auf ihrem Grundstück, weil sich die Nachbarin von den Blütenblättern belästigt fühlte. Dazu kamen drei Fichten und eine Weide sowie der starke Rückschnitt einer Kirschlorbeerhecke. Hier waren es die kleinen Früchte, die angeblich Flecken auf der Pflasterung des Nachbargrundstückes hinterließen. Dann war es auf einmal die über 70 Jahre alte Douglasie, die mit ihren Nadeln und den Zapfen laut Aussage der Nachbarin zu Unmengen von Bioabfall führte.

Jetzt ist ein nächster Baum ins Rennen gegangen. Diesmal handelt es sich um eine seit Jahrzehnten stehende Walnuss auf dem Grundstück der Darsow. "Die Nachbarin teilte uns mit, dass sie sich die Hände beschmutzen würde, wenn sie die Walnüsse aufsammelt und wir sollten den Baum entsprechend beschneiden", berichtet Marliese Darsow. Eine Aufforderung, die jetzt auch das Gericht beschäftigt.

Was das Ehepaar mittlerweile nicht mehr nachvollziehen kann, ist dabei die Vorgehensweise der Justiz. Die Stadt Krefeld verfügt über eine Baumschutzsatzung, unter die sowohl die Douglasie wie auch die Walnuss fallen. Ein erstes Urteil, gegen das ihr Anwalt Widerspruch eingelegt hatte, sah eine Beschneidung des gesunden Baumes vor, die ein Gutachter als unverantwortlich beurteilte, da die geplante Vorgehensweise die Standsicherheit der Douglasie gefährdet und sie damit über kurz oder lang komplett gefällt werden müsste.

"Unsere Nachbarin zieht mit ständig wechselnden Argumenten vor Gericht. Wir legen Gutachten vor, die die Unsinnigkeit dieser Aussagen belegen, die Baumschutzsatzung besteht und nichtsdestotrotz beschäftigt sich das Gericht immer wieder damit. Das kann doch nicht angehen", sagt Gerhard Darsow.

Das Ehepaar hat sich inzwischen mit Rechtssprüchen in Sachen Bäume beschäftigt und ist auf etliche klare Aussagen gestoßen. So heißt es in einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt am Main zu einem Nachbarschaftsstreit um fallende Walnüsse, dass "Nussbäume nicht so zurückgeschnitten werden müssen, dass keine Nüsse herunterfallen".

In Sachen der Walnuss hat zudem ein Gutachter dem Ehepaar mitgeteilt, dass bei der Entfernung des Astes vom Baum ein sogenannter Besen gebildet werden könnte. Das heißt, es gäbe noch viel mehr Äste und damit auch möglicherweise mehr Früchte, die in den Nachbargarten fallen könnten. Eins ist klar: Ein altes Sprichwort, das besagt "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem lieben Nachbarn nicht gefällt" scheint sich im Forstwald für die Darsow zu bewahrheiten.

Sie warten jetzt mit Spannung auf die erneute Verhandlung im März, bei der neben der Douglasie auch die Walnuss im Mittelpunkt stehen wird. Das Ehepaar hofft, dass die beiden alten Bäume in ihrer Schönheit stehenbleiben können und endlich Ruhe einkehrt. Sie waren vor 45 Jahren aufgrund der Lage mit den vielen Bäumen in den Forstwald gezogen und möchten auch weiterhin, begleitet von Bäumen, wohnen.

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(RP)
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