Krefeld Bürgerverein Inrath beklagt Menge an Werbeanhängern

Krefeld · Zunehmend werden in der Mevissenstraße am Inrath und auch auf Straßen im Umfeld Anhänger mit Werbehinweisen wochenlang in den Parkbuchten und auf den Straßen abgestellt und nicht bewegt. Dazu erklärte die Verwaltung in der jüngsten Sitzung der Verkehrskommission Nord laut Rolf Hirschegger, Vorsitzender des Bürgervereins Inrath, zum wiederholtem Mal, es sei zulässig, Anhänger bis zu 14 Tagen unbewegt abzustellen; zudem handele es sich bei der Mevissenstraße um ein Gewerbegebiet.

"Richtig ist, dass Anhänger ohne Zugfahrzeug bis zu 14 Tagen im öffentlichen Raum, das heißt auf Straßen, in Parkbuchten und auf Parkplätzen abgestellt werden dürfen. Dies gilt aber nicht für Anhänger, die mit Werbung versehen zu reinen Werbezwecken oder gewerblich abgestellt werden. Auch diese Anhänger dürfen im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, aber nur, wenn eine Sondernutzungserlaubnis erteilt wurde, die gegen eine Gebühr bei den Verwaltungen der Kommunen beantragt werden kann", erklärt Hirschegger. In diesem Sinne gebe es eine Vielzahl von Urteilen - bis hin zum Bundesgerichtshof.

Die Betreiber von Werbeanhängern, so Hirschegger, versuchten aber, die Erlaubnis- und Gebührenpflicht zu umgehen. Dazu würden sie die Anhänger nach ein paar Tagen für kurze Zeit, spätestens vor Ablauf der besagten Zweiwochenfrist bewegen und sie in einer anderen Straße wieder abstellen. Manchmal werde auch behauptet, der Anhänger diene vorrangig dem Gütertransport, der Betreiber oder ein Mitarbeiter wohne in der Nähe. Mitunter sei auch zu hören, die Polizei habe erlaubt, den Anhänger für maximal zwei Wochen dort abzustellen.

"Die Verwaltungsgerichte sind mit derlei Ausflüchten immer wieder konfrontiert worden, haben sich davon aber nicht beeindrucken lassen. Sie stellen allein auf das äußere Erscheinungsbild, den sich objektiv darbietenden Tatbestand ab und verwerfen solche Einlassungen regelmäßig als unbeachtlich", sagt Hirschegger. Er vermutet, dass sich die Stadt Krefeld nicht in der Lage sieht, dieses Verhalten zu überwachen und zu regulieren.

(RP)
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