Prozessauftakt gegen 48-Jährigen in Krefeld Bullterrier getötet, Maschinenpistole benutzt, Frau vergewaltigt?

Krefeld · Einem Krefelder werden mehrere Straftaten zur Last gelegt: Laut Anklage hat er einen Bullterrier in einer Krefelder Kneipe getötet, mit einer Maschinenpistole um sich geschossen und eine Frau vergewaltigt.

 Maschinenpistole des Typs Thompson M1A1.

Maschinenpistole des Typs Thompson M1A1.

Foto: KBS

Der 48-jährige Krefelder Ingo H. führte bei seinen Gängen durch die Stadt offenbar gerne Schusswaffen mit – und er benutzte sie auch. Im Mai 2011 soll er in einer Kneipe der Seidenstadt einen Bullterrier erschossen haben. Deshalb ist der Mann wegen Verstoßes gegen das Tierschutz- und gegen das Waffengesetz angeklagt.

Im Dezember des vergangenen Jahres soll es sogar eine Maschinenpistole gewesen sein, die er zum Einsatz brachte. Mit dieser vollautomatischen Waffe mit abgesägtem Schaft hat er laut Staatsanwaltschaft mehrere Menschen bedroht und sogar dreimal in Wand und Boden einer Wohnung geschossen (wir berichteten).

Damit nicht genug wird dem 48-Jährigen vorgeworfen, im Sommer 2013 eine Frau gegen ihren Willen mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Deshalb ist er zusätzlich auch noch wegen Körperverletzung, Nötigung und schwerer sexueller Nötigung – umgangssprachlich Vergewaltigung – angeklagt.

Der Prozess gegen den Krefelder beginnt am Montag, 12. Mai, um 9 Uhr vor der Zweiten Großen Strafkammer im Saal 70 des Landgerichts Krefeld. Das Verfahren soll eine Woche später, am 19. Mai ebenfalls ab 9 Uhr in Saal 70 fortgesetzt werden. Im darauffolgenden Monat sind zwei weitere Termine vorgesehen.

Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten nach Paragraf 177 Strafgesetzbuch allein für schwere sexuelle Nötigung eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Der 48-Jährige soll in seiner Wohnung in Krefeld seine Mitbewohnerin gegen ihren Willen mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr genötigt haben. Der Angeklagte habe diese so lange auf dem Bett festgehalten, bis die Frau keine Kraft mehr gehabt habe, um sich zu wehren. Sodann habe er in verschiedenen Stellungen den Akt vollzogen.

Überregionale Schlagzeilen machte der Einsatz der Maschinenpistole des Typs Thompson M1A1. am 14. Dezember 2013. An dem Tag soll der Angeklagte sich Zutritt zur Wohnung des Zeugen B. an der Hubertusstraße verschafft haben. Der Angeklagte soll den Zeugen B. damit bedroht haben, so dass dieser den Weg in das Schlafzimmer freigegeben habe. Dort hätten sich die Zeuginnen W. und H. aufgehalten.

Der Angeklagte soll auch sie mit der Waffe bedroht und die Zeugin W. mehrfach geschlagen haben. Der Angeklagte soll gedroht haben, alle drei Zeugen zu erschießen. Dabei habe er drei Mal in Richtung Wand und Boden geschossen. Schlussendlich soll es den Zeugen gelungen sein, das Schlafzimmer zu verlassen und der Angeklagte habe die Waffe entladen.

Die Polizei war seinerzeit um 5.45 Uhr durch Hausbewohner des Mehrfamilienhauses alarmiert worden; sie hatten die Schüsse auf der ersten Etage vernommen. Nach Erkenntnissen der Polizei hat der Täter gegen 5.40 Uhr gewaltsam die Wohnungstür in der ersten Etage geöffnet.

Er begab sich daraufhin in das Schlafzimmer, wo er in einem Doppelbett seine ehemalige 28-jährige Lebensgefährtin und ihre 31-jährige Bekannte antraf. Nach Aussage der Polizei hatten alle drei in der Nacht zuvor gemeinsam in der Wohnung gefeiert – die 28-Jährige habe dann nicht mehr nach Hause gehen wollen. Deshalb habe die Freundin ihr einen Schlafplatz angeboten.

(erer)
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