Krefeld Care Energy im Insolvenzverfahren: SWK stehen als Grundversorger parat

Krefeld · Die Krefelder Stadtwerke (SWK) haben Erfahrung damit, nach der Insolvenz eines Stromanbieters einzuspringen und die Kunden aus Krefeld mit Energie zu versorgen. Das war im Jahr 2011 bei der Pleite von Teldafax so, und das war auch 2013 bei der Zahlungsunfähigkeit von Flexstrom nicht anders.

Gestern informierten die SWK über die Care-Energy AG. Die Care-Energy Management GmbH und die Care-Energy Holding GmbH hätten am 17. Februar 2017 Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Bremen gestellt. Dieses hat die vorläufige Verwaltung des Vermögens der drei Unternehmen angeordnet und hat den vorläufigen Insolvenzverwalter mit starken Befugnissen ausgestattet.

Care-Energy ist unter anderem als Energielieferant tätig und hat in den vergangenen Jahren zur Belieferung ihrer Strom- und Gaskunden bundesweit Lieferantenrahmenverträge mit Energieversorgungsnetzbetreibern geschlossen - so auch in Krefeld. Wichtig: Diese werden allein wegen des Insolvenzantrages nicht unwirksam. Gleiches gilt für die Energiebezugsverträge, die Verbraucher aus Krefeld und anderswo mit Unternehmen der Care-Energy-Gruppe geschlossen haben. Kunden von Care-Energy fragen sich nun, ob ihre Versorgung mit Energie auch weiterhin sichergestellt ist. Droht ihnen die Einstellung ihrer Strom- oder Gaslieferung?

Eine Angst vor "Dunkelheit und Kälte" betroffener Krefelder Kunden sei unbegründet, berichtete Carsten Liedtke, Geschäftsführer der SWK Energie GmbH: "Im Fall einer Einstellung der Energielieferungen von Care-Energy erfolgt die so genannte Ersatzversorgung mit Energie. Dabei tritt der vom Gesetzgeber vorgesehene Sicherheitsmechanismus für den Verbraucher ein, der Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Diese Ersatzversorgung übernimmt in Krefeld die SWK Energie aufgrund ihrer Eigenschaft als Grundversorger. Grundversorger ist dasjenige Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet mit Strom und Gas beliefert."

Bereits bei den erwähnten Insolvenzfällen aus der Vergangenheit hat die Stadtwerke-Tochter es dabei so praktiziert, dass sie in die Ersatzversorgung gefallene Kunden nach Ablauf der dafür vorgesehenen Zeitspanne von drei Monaten in die Grundversorgung aufgenommen hat, sofern diese Kunden nicht zuvor ein anderes Vertragsangebot der SWK Energie GmbH angenommen hatten oder ein solches eines anderen Energielieferanten. Betroffene sollten wissen, dass der Tarif Grundversorgung bei den SWK in der Regel deutlich teurer ist, als andere Angebote der Stadtwerke oder anderer Anbieter. Bei Fragen können sich Kunden in den SWK-Service-Centern im Hansa-Haus und in der Hochstraße beraten lassen.

(sti)
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