Krefeld CDU: "Die wirtschaftliche Entwicklung darf nicht gefährdet werden"

Krefeld · Für den Ratsherrn Manfred Läckes ist die bedarfsgerechte Ausweisung von Siedlungs- und Gewerbeflächen nicht abgeschlossen.

Mit dem Aufstellungsbeschluss für den Regionalplan hat der Regionalrat Düsseldorf einen wichtigen Schritt in der Entwicklung des Regierungsbezirks gesetzt. "Jetzt können die Städte und Gemeinden die Früchte unserer siebenjährigen Arbeit ernten und neue Flächen für Wohnungsbau, Gewerbe und Industrie bereitstellen", sagt Manfred Läckes, der die Krefelder CDU-Ratsfraktion im Regionalrat vertritt.

Das Gremium und seine Ausschüsse hatten zuvor auf Betreiben der Union einige zukunftsweisende Beschlüsse gefasst. "Damit haben wir klare Rahmenbedingungen geschaffen, was sowohl der Bevölkerung als auch den Kommunen und der Wirtschaft Planungssicherheit gibt", so Läckes. Durch wesentliche Änderungen am vorherigen Planentwurf ist es aus Sicht der CDU im Regionalrat gelungen, der dynamischen Entwicklung der Region Rechnung zu tragen und diese zu fördern, indem Gewerbe und Industrie mehr Grundstücke zur Verfügung gestellt würden.

"Die Aufgabe einer bedarfsgerechten Ausweisung von Siedlungs- und Gewerbeflächen ist mit dem Aufstellungsbeschluss für den Regionalplan aber nicht abgeschlossen", erinnert Läckes. Sie bleibe vielmehr ein Prozess, den der Regionalrat aktiv begleiten und steuern werde. Das gilt etwa für die in einigen Teilen der Bevölkerung höchst umstrittenen Flächen für Windräder. So kündigte der Regionalrat an, dass er die Regelungen zur Windenergie einschließlich der Festlegung von Windvorrangzonen und Windvorbehaltszonen nach der von der Düsseldorfer Regierung angekündigten Revision des Landesentwicklungsplans im Rahmen einer Regionalplan-Änderung kritisch überprüfen und gegebenenfalls neu regeln werde.

Der Rat beschloss zudem, dass das Ergebnis dieser Prüfung auch der generelle Verzicht auf die Ausweisung von Windvorrangzonen und Windvorbehaltszonen sein kann. Eine Mehrheit von CDU, FDP und Freien Wählern hatten diesen Vorschlag in die Abschlussberatungen miteingebracht und verabschiedet. Begründung für den Zwischenschritt: Ein Warten auf die Änderungen des Landesentwicklungsplans würde bedeuten, dass den Städten und Gemeinden dringend benötigte zusätzliche Flächen fehlen, um dem bestehenden Siedlungsdruck begegnen zu können. "Die dynamische wirtschaftliche Entwicklung der Planregion darf nicht gefährdet werden. Dies wäre nicht vertretbar", ergänzt Ratsherr Läckes.

Die Regionalpläne legen die regionalen Ziele und Grundsätze der Raumordnung für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in Form textlicher und grafischer Vorgaben fest. Sie konkretisieren die Ziele des jeweils geltenden oder geplanten Landesentwicklungsplans auf regionaler Ebene.

Aufgrund des aktuell diskutierten Landesentwicklungsplans und vor dem Hintergrund aktueller Themen, wie dem demografischen Wandel, ist eine Neuausrichtung der Regionalplanung im Regierungsbezirk Düsseldorf notwendig geworden. Nach einem mehrstufigen Diskussionsprozess mit allen relevanten Akteuren - wie zum Beispiel den Kommunen - entscheidet der Regionalrat über den endgültigen Regionalplan.

(jon)
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