Krefeld DGB kritisiert verkaufsoffene Sonntage

Krefeld · Der Handel plant, 2018 in Krefeld an 13 Wochenenden die Geschäfte zu öffnen. Die Gewerkschaft sieht den Sonntag als "Tag der Arbeitsruhe mit verfassungsrechtlichem Rang" und will öffentliche kulturelle Angebote in den Fokus rücken.

 Philipp Einfalt, stellvertretender DGB-Vorsitzender in Krefeld

Philipp Einfalt, stellvertretender DGB-Vorsitzender in Krefeld

Foto: TL

Die Gewerkschaft geht auf Konfrontationskurs zum Krefelder Handel, der für 2018 an insgesamt 13 Wochenenden verkaufsoffene Sonntage geplant hat. "Dem Sonntag als Tag der Arbeitsruhe steht ein verfassungsrechtlicher Rang zu, der nicht mit Verweis auf Absatz oder ein allgemeines Shoppingbedürfnis bei Seite gewischt werden kann", erklärt Philipp Einfalt, stellvertretender DGB-Vorsitzender. "Auch wenn an 13 Sonntagen werbewirksame Veranstaltungen die Stadt beleben, muss an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Familien gedacht werden, die diese Tage durch ihre Arbeitskraft beschicken." Auch rechtlich gibt es mit Blick auf 2018 Veränderungen. Der bisherige "Anlassbezug" solcher offener Sonntage ist entfallen und durch den sogenannten Sachgrund ersetzt worden. Umsatzinteressen können vermehrte bzw. dauerhafte Sonntagsöffnung von Geschäften nicht rechtfertigen. Einfalt: "Wir müssen darüber nachdenken, ob es der richtige Weg ist, dem wirtschaftlichen Interesse alle anderen Bereiche des gesellschaftlichen Lebens unterzuordnen."

Die Eckdaten für eine Vorlage der Verwaltung an die Politik sind bereits auf dem Weg in Richtung Rathaus: Handelsverband und Werbegemeinschaften planen für das kommende Jahr bis zu 13 verkaufsoffene Sonntage in Krefeld. "Derzeit gehen wir davon aus, dass es vier Veranstaltungen in der Innenstadt sowie jeweils drei in den Stadtteilen Hüls, Fischeln und Uerdingen geben wird", sagt Markus Ottersbach, Geschäftsführer des Handelsverbands Krefeld-Kempen- Viersen.

Gleichzeitig setzt Ottersbach auf die Ankündigungen der neuen NRW-Landesregierung für das kommende Jahr: "Im Rahmen des sogenannten Entfesselungspaketes 1 werden gleich drei Gesetze angegangen, die für den Handel von Bedeutung sind. In allen drei Gesetzen geht es um Bürokratieabbau und Rechtssicherheit", so der Geschäftsführer. Danach darf es künftig in einer Gemeinde höchstens 16 offene Sonn- und Feiertage geben. Ottersbach: "Ein weiterer zentraler Punkt ist, dass der bisherige Anlassbezug entfällt und durch einen sogenannten Sachgrund ersetzt wird." Das könnten Märkte, Feste, Messen sein, aber auch Veranstaltungen zur Belebung der Innenstädte, dem Erhalt zentraler Versorgungsbereiche oder der "Sichtbarmachung" der Innenstädte. "Fachleute rechnen damit, dass bei zügigem Verlauf ein Landtagsbeschluss im März oder Mai 2018 möglich ist", erklärt der Geschäftsführer. "Bis dahin müssen Handel und Gemeinden weiter mit der Rechtsunsicherheit leben, unter welchen Voraussetzungen genau ein verkaufsoffener Sonntag stattfinden darf."

 Markus Ottersbach, Geschäftsführer des Handelsverbands Krefeld

Markus Ottersbach, Geschäftsführer des Handelsverbands Krefeld

Foto: Strücken Lothar

Der DGB betonte gestern noch einmal, nicht grundsätzlich gegen Sonntagsarbeit zu sein. "Beispielsweise ist die Versorgung in Krankenhäusern notwendig", so Einfalt. "Wir wollen nicht, dass die Menschen zu Hause hocken. Vielmehr plädieren wir dafür, dass öffentliche kulturelle Angebote im Fokus stehen." Leider sei die finanzielle Lage der Kommune problematisch, was die offenen Sonntage in wirtschaftlichem Interesse befeuert.

(RP)
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