Galopprennbahn in Krefeld Die Anzeige im Wortlaut

Krefeld · Nach dem Tod zweier Pferde hat die Tierrechtsorganisation Peta Anzeige gegen den Krefelder Rennclub erstattet. Hier lesen Sie die Anzeige im Wortlaut.

"Es kam aufgrund der seit langem von Tierschützern kritisierten völligen Überforderung der Tiere bei solchen Rennen zu Frakturen bei zwei Pferden, die daraufhin getötet wurden. Allein die Vielzahl solcher Fälle auf deutschen und internationalen Rennbahnen legt nahe, dass es sich hierbei nicht — anders als von der Rennindustrie behauptet — um einzelne "Unfälle" handelt.

Offensichtlich wurde auch das Rennen nicht unterbrochen.

Die Tiere waren gem. § 3, Abs. 1 Nr 1, 1a und 1b TierSchG überfordert. Das Tierschutzgesetz listet als Beispiele des Verstoßes gegen z.B. Nr 1 auf: "Weiterreiten trotz deutlicher Erschöpfungszustände, Einsatz zu junger oder mangelhaft ausgebildeter Pferde. (...) Schwere Unfälle können eine vorangegangene Überforderung indizieren."

Wenn ein Pferd auf einer normalen Galopprennbahn stürzt, besteht die hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass diesem Tier unzulässige Leistungen abverlangt wurden, was Besitzer, Eigentümer und Reiter, nebst den Tierärzten, hätten erkennen müssen. Darüber hinaus muss von einer Überforderung des Tieres ausgegangen werden.

Es gehört mittlerweile zum tierschutzwidrigen Standard von Pferderennen, denen der "vernünftige Grund" nach dem Tierschutzgesetz fehlt und einzig der Freizeitgestaltung von wenigen Menschen und der Profit- und Preissucht von Pferdebesitzern dient, dass teils schwerste Verletzungen und auch der Tod von Pferden in Kauf genommen wird. Rennleitungen verweigern seit Jahren Richtlinien zum Schutz der Tiere.

Es muss davon ausgegangen werden, dass nahezu jedes Pferd, welches bei solchen Rennveranstaltungen zu Schaden kommt oder sogar getötet wird, straf- und/oder ordnungsrechtlich relevant ist. Erst recht, wenn wie hier, die Wetterverhältnisse (Temperaturen über 32 ° C) so waren, dass die Gefahr bestand, dass einige Pferde überfordert waren."

(RP)
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