Krefeld Die Stadt kontrolliert im Sperrbezirk

Krefeld · Trotz des Komplettverbots der Straßenprostitution im Bereich Neue Ritterstraße gehen Frauen dort ihrem Gewerbe nach.

Im Umfeld Neue Ritterstraße wird der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt (KOD) ab sofort eine erweiterte Kontrolle des "Sperrbezirks" vornehmen. Stein des Anstoßes ist die Kritik zahlreicher Anwohner, dass trotz des am 22. Dezember in Kraft getretenen vollständigen Verbots der Straßenprostitution dort noch Frauen in den Abend- und Nachtstunden ihrem Gewerbe nachgehen. Die Stadt versprach, dagegen aktiv zu werden.

Schon seit Jahren wird von der Bevölkerung eine dauerhafte Lösung im Umgang mit der Straßenprostitution gefordert. Und auch die Politik zeigte sich im Herbst vergangenen Jahres einsichtig. Mit großer Mehrheit beschlossen damals die Mitglieder des Ordnungs- und Sicherheitsausschusses, mit Blick auf Straßenprostitution in der Innenstadt den Sperrbezirk im Bereich Ritterstraße zeitlich und räumlich auszuweiten. Die Ratsvertreter reagierten mit diesem Votum unter anderem auf die Angst der Anwohner im Umfeld der Neuen Ritterstraße vor steigender Kriminalität durch Zuhälter und Freier.

Das soll anders werden. "Täglich von 18 bis 24 Uhr wird deshalb eine Streife des Ordnungsdienstes in dem Bereich nun für einen bestimmten Zeitraum präsent sein und für die Durchsetzung der Sperrbezirksregelung Sorge tragen", so ein Stadtsprecher. Das Verbot der Straßenprostitution hatte die Verwaltung bei der Bezirksregierung durch die Änderung der Sperrbezirksregelung erreichen können. Die Stadt will dieses Verbot auch durchsetzen. "Die Maßnahme ist abgestimmt mit der Polizei Krefeld, die selber auch den Bereich im Umfeld Neue Ritterstraße gezielt kontrolliert", ergänzte der Sprecher.

Ein Verstoß gegen die Sperrbezirksregelung stellt zunächst eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Bei sogenannter "beharrlicher" also mehrmaliger Zuwiderhandlung wird der Verstoß als Straftat behandelt, auf die eine Strafanzeige erfolgt. Die Prostituierten sind mit einem Merkblatt in deutscher und rumänischer Sprache auf das Verbot hingewiesen worden. Konkret ist das Gebiet wie folgt definiert: Schnittpunkt Voltastraße/Eisenbahnlinie - Voltastraße südlich bis Einmündung in den Fütingsweg - Fütingsweg westlich bis zur Einmündung des Bäkerpfad - Bäkerpfad südlich bis zur Einmündung in die Untergath - Untergath östlich bis zur Kreuzung Dießemer Bruch - Dießemer Bruch bis zur Eisenbahnunterführung - Eisenbahnlinie westlich bis zum Schnittpunkt Voltastraße-Eisenbahnlinie. Die aufgeführten Grenzlinien umfassen den gesamten Straßenbereich.

Die von der Verwaltung beantragte zeitlich unbegrenzte Ausweitung des Sperrbezirks im Umfeld Neue Ritterstraße war durch die Änderung der "Rechtsverordnung zur Bekämpfung von Prostitution und zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes" am 22. Dezember 2016, eine Woche nach ihrer Verkündung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf, in Kraft getreten. Bis dahin war nach einem Beschluss der Bezirksregierung aus Juli 2014 die Prostitution in dem Bereich zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens zulässig.

(RP)
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