Mordprozess in Krefeld DNA-Gutachten - und wieder erregte Rufe bei Zuschauern

Krefeld · Im Mordfall um Hans Werner L. wurden vor dem Landgericht am Donenrstag umfangreiche Gutachten verlesen. Von zwei der insgesamt fünf Angeklagten wurden Hautschuppen am getöteten entdeckt.

So verlief der Mordfall Hans-Werner L.
Infos

So verlief der Mordfall Hans-Werner L.

Infos
Foto: dpa, rwe

Laut Gutachten besteht kein vernünftiger Zweifel daran, dass der 42 Jahre alte Angeklagte aus Krefeld und der 40-jährige Krefelder die Spuren legten. Dies sei 30-milliardenmal wahrscheinlicher, als dass ein Unbekannter die Spuren hinterließ. Die Richterin erklärte auch die unterschiedlichen Methoden, Spuren zu untersuchen.

Die Untersuchung von Hautschuppen sei extrem zeit- und personalintensiv. Unter anderem waren Hautpartikel mit Hilfe eines Klebebandes am Körper des Getöteten gesichert worden. Auch Spuren, die unter den Fingernägeln des Opfers gefunden wurden, wurden untersucht. Die Ermittler hatten von vielen Verdächtigen Vergleichsproben genommen. Auch das silberne Gewebeklebeband, sogenanntes Panzerband, mit dem das Opfer gefesselt wurde, wurde untersucht.

Eine Vielzahl von Abrieben enthielt Mischspuren des Getöteten und weiterer Personen, die allerdings nicht eindeutig zugeordnet werden konnten. Die zum Teil minimalen Beimengungen waren nicht zum Abgleich geeignet. So auch auf einem Putzlappen.

Die Ermittlungen zum Mord an Hans-Werner L.
8 Bilder

Die Ermittlungen zum Mord an Hans-Werner L.

8 Bilder

Ob der Rest eines Putzlappens und der Knebel aus einem einigen Lappen bestanden, könnte weder belegt noch ausgeschlossen werden. Die Stücke waren zwar farbgleich und von gleichem Material, allerdings so ausgefranst, dass sie nicht mehr zugeordnet werden konnten.

Laut Gutachten deutete das Spurenbild am Tatort auf ein Kampfgeschehen und damit intensiven Täter-Opfer-Kontakt hin.

Auch der zweite Prozesstag wurde von zahlreichen Zuschauern beobachtet. Rufe aus dem Zuschauerraum wurden von der Vorsitzenden unterbunden. Sie wies darauf hin, dass nicht ordnungsgemäßes Verhalten in und vor dem Saal geahndet wird. Damit nahm sie Bezug auf das Ende des ersten Verhandlungstages. Vor dem Saal hatte es lautstarke Beschimpfungen und Streit gegeben. Die Anhörung der Zeugen wurde auf den nächsten Verhandlungstag verschoben, weil ein Anwalt verhindert war.

(BL)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort