Krefeld Dreimal lebenslang im Rentnermord-Prozess gefordert

Krefeld · Die Staatsanwaltschaft hielt gestern ihr Plädoyer.

Die Staatsanwaltschaft hat gestern gegen fünf Angeklagte im Rentner-Mord-Prozess dreimal lebenslange Haftstrafen wegen Mordes, einmal 14 Jahre wegen Mordes und einmal fünf Jahre wegen Raub in Mittäterschaft gefordert.

Die Angeklagten werden beschuldigt, den 79-jährigen Hans Werner L. ermordet zu haben. Der Tod des Rentners Ende Oktober 2016 war besonders grausam gewesen. Die Täter hatten den Krefelder erst geknebelt, dann dessen Kopf mehrfach mit Klebeband umwickelt. Lediglich an der Nasenöffnung habe es eine kleine Aussparung gegeben, stellten die Ermittler später fest. Zu klein, um zu atmen und zu klein, um zu überleben. Stattdessen eher geeignet, den Todeskampf zu verlängern.

Zahlreiche Gutachten wurden unter anderem im Laufe der Verhandlung vorgelegt. So wurden von zwei der fünf Angeklagten Hautschuppen an dem Getöteten entdeckt. Die Untersuchung von Hautschuppen ist extrem zeit- und personalintensiv. Unter anderem waren Hautpartikel mit Hilfe von Klebeband am Körper von L. gesichert worden. Weitere Spuren, die unter den Fingernägeln des Opfers gefunden worden waren, seien untersucht worden. Die Ermittler hatten von zahlreichen Verdächtigen Vergleichsproben genommen.

Laut Staatsanwaltschaft handelten die Täter aus Habgier, und um eine andere Straftat, nämlich den Raub, zu verdecken. Als sie damals den Tod des 79-Jährigen bemerkten, nahmen sie Antiquitäten mit und flohen. Die Messingfiguren sowie Holzkreuze und eine Ausgabe mit Schillers Werken sowie weitere Gegenstände dürften wohl kaum einen Bruchteil des erhofften Gewinns erzielt haben.

(jon)
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