Krefeld Fall Adnan: Neue Vorwürfe gegen die Stadt

Krefeld · Die Ausländerrechtliche Beratungskommission weist den Vorwurf, sie habe die Öffentlichkeit mit gefilterten Informationen manipuliert zurück. Und sie wirft der Ausländerbehörde indirekt Falschaussage vor Gericht vor.

 Hat die Ausländerbehörde vor dem Verwaltungsgericht wider besseres Wissen eine falsche Auskunft gegeben? Diese Frage stellen Hans Butzen (SPD), Ratsherr Christoph Bönders (Grüne), Angelika Kleinschmidt (Vorsitzende der Ausländerrechtlichen Beratungskommission, ABK) und Ratsfrau Simone Roemer (CDU).

Hat die Ausländerbehörde vor dem Verwaltungsgericht wider besseres Wissen eine falsche Auskunft gegeben? Diese Frage stellen Hans Butzen (SPD), Ratsherr Christoph Bönders (Grüne), Angelika Kleinschmidt (Vorsitzende der Ausländerrechtlichen Beratungskommission, ABK) und Ratsfrau Simone Roemer (CDU).

Foto: T.L.

Die Ausländerrechtliche Beratungskommission (ABK) hat gestern Abend mit einer Erklärung auf die Pressekonferenz der Stadt reagiert, in der die Ausländerbehörde ausführlich ihre Sicht der Dinge zur Abschiebung von Adnan dargelegt hat. Im Kern zweifelt die ABK weiter an der Beweiskraft des türkischen Registerauszuges, der nach Überzeugung der Stadt die türkische Staatsangehörigkeit Adnans belegt.

Die ABK hält dem entgegen, dass die "Würdigung der Beweiskraft türkischer Registerauszüge" je nach Wohnsitz unterschiedlich ausfalle - was wohl bedeutet, dass die Behörden anderer Städte zu einem anderen Ergebnis hätten kommen können. Zum Schluss wirft die ABK der Verwaltung sogar indirekt bewusste Falschaussage vor Gericht vor: "Die Verwaltung wehrt sich? Gegen den Vorwurf, dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eine wider besseres Wissen falsche Auskunft gegeben zu haben, wehrt sie sich nicht! Warum nicht?"

Der Vorwurf, die ABK habe Einsicht in alle Akten gehabt, sie sei über alles informiert gewesen und habe Sachverhalte, die ihr nicht genehm waren, ausgeblendet, sei haltlos, heißt es weiter. Die ABK habe kein Recht auf Akteneinsicht gehabt, dies hätten nur Ratsmitglieder - wobei in der ABK auch Ratsmitglieder vertreten sind, darunter der Ex-Grünen-Ratsherr Christoph Bönders und die CDU-Ratsfrau Simone Roemer. Dennoch ist die Akteneinsicht aus Sicht der ABK keine wirkliche Option gewesen: "Darzulegen, welche Erfahrungen die der ABK angehörenden Ratsfrauen und Ratsherren in Wahrnehmung dieses Rechts gemacht haben, würde, obwohl aufschlussreich, den Rahmen dieser Stellungnahme sprengen."

Aus ABK-Sicht war es für die Kommission auch nie nachvollziehbar, ob Adnan eine klare, schriftliche Zusage erhalten hat, dass er Bleiberecht erhält, wenn er den türkischen Pass annimmt: "Nach erneuter Prüfung aller ihr zu den Sitzungen bereitgestellten Unterlagen stellt die ABK fest: Eine schriftliche Zusicherung, dass Herr Harb bei Annahme der türkischen Staatsbürgerschaft einen Aufenthaltstitel erlangen kann, hat sie nicht erhalten." Noch bei einem Gespräch Mitte Januar sei eine solche Zusicherung strikt abgelehnt worden. "Unmöglichkeit bei aktueller Sachlage", habe es zur Begründung geheißen.

Krefeld: 200 Menschen demonstrieren gegen Abschiebung von Adnan C.
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Die Stadt hat demgegenüber geltend gemacht, dass Adnan mehrfach, darunter im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Verfahren, mündlich wie schriftlich erläutert bekam, dass mit der Annahme des türkischen Passes ein Bleiberecht verbunden sei. Dazu die ABK: "Die Behauptungen, alle Mitglieder der ABK seien über mündliche und schriftliche Vereinbarungen im Gerichtsverfahren informiert worden, entsprechen nicht der Wahrheit." Vielmehr habe die ABK die Zusicherung in Schriftform verlangt, "da sie in einem anderen Fall die Erfahrung machen musste, einem bloßen In-Aussicht-Stellen eines Aufenthaltstitels nicht vertrauen zu können".

Die Stadt hat geltend gemacht, dass die Kommission über die umfangreichen Recherchen zur staatsrechtlichen Identität Adnans informiert gewesen sei (wozu auch Interviews samt der Rekonstruktion des Stammbaums der Familie Adnans gehört hätten). Ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde hatte berichtet, er habe dazu mehrere Berichte geschrieben. Die ABK lässt in ihrer Erklärung offen, ob es solche Berichte gab. Zum Thema Unterlagen erklärt sie, ihr seien "neben dem Registerauszug und der Geburtsurkunde" keine türkischen Papiere bekannt gewesen.

Zum Schluss bekräftigt die ABK ihre Vorwürfe gegen die Ausländerbehörde und zeichnet das Bild eines Amtes, das politische Beschlüsse ebenso ignoriert wie Erlassregelungen: Das Krefelder Ausländeramt sei "eine Behörde, die sich über die Appelle und Beschlüsse des Rates der Stadt Krefeld hinwegsetzt und alle Erlassregelungen, die den Petenten entgegenkommen, gar nicht anwenden will -, einer solchen Behörde ist der Dialog mit Politik, Verbänden und Migranteninitiativen nur lästig. Und wer Flüchtlinge in Ordnungsverfügungen zu Straftätern stempelt, ohne dass es bereits ein Urteil, geschweige ein rechtskräftiges, gäbe, wer sich, kurz gesagt, nicht scheut, sie zu kriminalisieren, der stellt eben auch gerne die ins Zwielicht, die sich für sie engagieren."

(RP)
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