Fall aus Straelen Fernsehsender zeigt Axtmord

Krefeld · Über zehn Jahre ist es her, dass der Krefelder Kriminalhauptkommissar Gerd Hoppmann und seine Kollegen einen der aufregendsten Kriminalfälle gelöst haben. Als "Axtmord" wurde der Fall bundesweit bekannt, auch weil die hochschwangere Belastungszeugin sich als Täterin herausstellte. In der RTL-Serie "Anwälte der Toten" wird heute um 22.15 Uhr der Fall aus der Sicht der Ermittler erzählt.

"Solche Sachen bewegen einen auch noch längere Zeit danach", sagt Hoppmann, der damals schon Leiter der Mordkommission war. Der Fall: Am 27. Februar 1998 findet eine schwangere 22-jährige Täterin mit ihrem dreijährigen Sohn die Leiche ihres Großvaters im niederrheinischen Städtchen Straelen. Sieben Schläge auf den Kopf mit einem stumpfen Gegenstand (wie sich später herausstellte: eine Axt) verursachten den Tod des Rentners.

Die Frau wird von der Polizei als Zeugin vernommen und gibt an, dass einen Tag zuvor ein sehr dickleibiger Mann bei ihrem Opa war. Die 22-Jährige kann ein sehr genaues Phantombild des angeblichen Täters entwerfen. Die Krefelder Polizei gibt ein Fahndungsplakat raus — in der Bevölkerung beginnt eine Hetzjagd auf dicke Menschen. "Wir haben zahlreiche Hinweise bekommen und mehrere hundert Leute überprüft", erklärt der Leiter der Mordkommission. Nach intensiver Überprüfung ließ sich der Mann nicht auffinden. Für Gerd Hoppmann war dies Grund, die Zeugin zu überprüfen.

Enkelin hatte Geld Probleme

Nach der Vernehmung von mehreren Familienmitgliedern stellte sich heraus, dass die Enkelin des Opfers Geldprobleme hatte. Die Haushälterin des Opfers brachte die Polizei dann auf die Fährte, die Bankdaten des Ermordeten zu überprüfen. Der Grund: Dem Opfer fehlte eines Tages seine Geldkarte und er konnte sie auch nach längerem Suchen nicht finden, Das aber gelang der Enkelin. "Daraufhin haben wir dann die Videos der Bank überprüft und haben darin die Enkelin des Opfers beobachtet, wie sie mit einer gefälschten Vollmacht 800 Euro vom Konto des Opfers abgehoben hat. Da hatten wir dann auch ein Motiv für die Tat", berichtet Hoppmann.

In der Vernehmung leugnete sie die Tat, "doch als sie fragte, ob sie ihre Kinder sehen darf, wenn sie gesteht, gab sie die Tat zu", sagt Hoppmann. Die Frau gestand, dass sie den Mord aus Angst vor der Schmach gegenüber ihrer Familie und ihrem Ehemann begangen hat, falls die rauskriegen sollten, dass sie die 800 Euro vom Konto ihres Opas abgehoben hat.

13 Jahre Freiheitsstrafe erhielt die Frau für den Mord an ihrem Großvater. Wie es der Familie und dem Sohn der Angeklagten danach ergangen ist, weiß Hoppmann nicht.

(RP)
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