Krefeld Feuer nach Mietstreit: Viereinhalb Jahre Haft

Krefeld · Eine 39-jährige Krefelder Mieterin muss ins Gefängnis, weil sie absichtlich Feuer im Haus gelegt hat.

Das Landgericht hat eine Frau aus Krefeld wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung und versuchter Brandstiftung mit Todesfolge zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Die heute 39-Jährige hatte in ihrer Wohnung auf der Philadelphiastraße Feuer gelegt. Ihr Motiv war Rache und Wut.

Als die Frau in einer Novembernacht im vergangenen Jahr an mehreren Stellen in ihrer Wohnung Feuer legte, war sie wütend und verzweifelt. Am Tattag hätte sie ihre Wohnung räumen müssen, sie wusste nicht wohin. Ihren Ehemann hatte sie schon zu seinem Bruder geschickt. Dann legte sie Papier auf die Herdplatten und schaltete sie ein. Außerdem zündete sie einen Bücherstapel und die Matratze an. Dann verließ sie die Wohnung, ein Bekennerschreiben in der Tasche. Darin stand, dass sie ihren Vermieter tötete. "Das war Absicht!", folgerte der Richter. Dass das Feuer nicht stark genug brannte, um auf andere Wohnungen überzugreifen, hatte sie nicht wissen können.

Die arbeitslose Packerin hatte vor Gericht eine Geschichte erzählt, die sie in kein gutes Licht rückte: Es habe in der Vergangenheit immer wieder Streit mit dem Vermieter gegeben. Zuerst hatte er sich mit der Frau wegen des Lärms aus ihrer Wohnung in den Haaren. Dann fielen ihm die falschen Namensschilder auf, die die 39-Jährige angebracht haben soll, wenn sie Waren geliefert bekam: "Bestellbetrug", sagt Richter Herbert Luczak knapp. Aus Wut, weil er die falschen Namensschilder entfernte, heftete sie dem Vermieter Drohungen an die Haustür. Auf der Fußmatte und in seinem Briefkasten deponierte sie Hundekot. Er kündigte ihr.

Sie habe niemanden töten wollen, beteuerte die Angeklagte vor Gericht. Das könne man ihr glauben, wenn man sie so sehe, sagte der Richter Herbert Luczak. Weißer Kragen, schwarzer Pulli, freundliches Lächeln. "Sie sieht aus wie eine liebe Frau, die man zum Kaffeetrinken einlädt", gab er den Eindruck von der rotwangigen, freundlich blickenden Angeklagten wieder. Sie habe aber auch eine andere Seite, sei hartnäckig und unbelehrbar. Das Feuer habe sie zwar "nicht geschickt gelegt", dennoch habe sie ihre Pläne verfolgen wollen. Diese habe sie schließlich in mehreren Briefen und Nachrichten angekündigt. Auch die Rückkehr zum Tatort wollte das Gericht nicht als Rücktritt von der Tat werten. Bei ihrer Rückkehr hatte sie ein Fenster geöffnet, damit der Rauch entweichen kann. Um zwei weitere Brandherde habe sie sich aber nicht gekümmert und erneut die Wohnung verlassen. Auf dem Weg zur Haustür habe sie ihren gehbehinderten Nachbarn mit der Versicherung, er müsse sich keine Sorgen machen, beruhigen wollen. Dabei hätte sie ihn spätestens jetzt warnen oder mit dem Handy die Feuerwehr anrufen müssen.

Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft beantragt. Das Gericht betonte, dass man mit der Strafe auch die geistige Kompetenz der Angeklagten, die laut Gutachten intelligenzgemindert ist, berücksichtige. Außerdem sei sie nur unbedeutend vorbestraft. Darüber hinaus halte sich der Sachschaden in Grenzen. Verletzt wurde niemand.

(BL)
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