Krefeld Feuerwerkskörper dürfen nur vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden

Krefeld · Der Kommunale Ordnungsdienst wird auf die Einhaltung der Regeln achten.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist nach dem Sprengstoffgesetz an den letzten drei Werktagen des Jahres, dieses Jahr ab Dienstag, 29. Dezember, bis einschließlich Silvester, 31. Dezember, gestattet. Der städtische Fachbereich Ordnung weist außerdem darauf hin, dass die Raketen und Knallkörper Gebrauchsanleitungen enthalten müssen und nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden dürfen. Gezündet werden dürfen Klasse-II-Böller nur vom 31. Dezember, 0 Uhr, bis zum 1. Januar, 24 Uhr, also am gesamten Silvester- und Neujahrstag.

Eine Ausnahme von diesen Regeln bilden all jene Feuerwerkskörper, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung in die Klasse I eingeordnet wurden, das sogenannte Ganzjahres- oder Kinderfeuerwerk. Diese Feuerwerkskörper dürfen ganzjährig an Personen ab zwölf Jahren verkauft und auch von Minderjährigen verwendet werden. Der Import von Feuerwerkskörpern durch Privatpersonen ist in Deutschland seit 2005 eine Straftat.

Genaue Hinweise, wer wann, wo und wie kaufen oder verkaufen darf, gibt es auf einem Flyer des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW, für Verbraucher (https://www.mais.nrw/sites/default/files/asset/document/sicheres_silvesterfeuerwerk_-_informationen_fa14r_verbraucherinnen_und_verbraucher.pdf) und für Einzelhändler (https://www.mais.nrw/sites/default/files/asset/document/sicheres_silvesterfeuerwerk_-_informationen_fa14r_einzelhandler.pdf). Der Kommunale Ordnungsdienst wird bis Ende des Jahres auf die Einhaltung der Regeln achten.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort