Krefeld Fischeln: Schützenfest im Westen des Stadtparks?

Krefeld · Die Stadtpark-Förder sind offen für die Idee, einen Festplatz im Stadtpark anzulegen.

Bernd Scheelen, Vorsitzender des Vereins Freunde und Förderer des Stadtparks Fischeln, ist offen für die Idee, im Stadtpark einen Festplatz für das Fischelner Schützenfest anzulegen - der von ihm ins Gespräch gebrachte Standort aber liegt doch ein Stück weit weg vom "Dorf", wie die Fischelner ihren Ortsteil liebevoll nennen. "Legt man einen Festplatz im alten Parkteil an, so ahne ich, dass das keine Lösung ist", sagte Scheelen auf Anfrage unserer Redaktion. Auch dort gebe es in der Nähe Anlieger, mit denen es Konflikte um Lärm geben könne. Scheelen bringt einen Platz im unerschlossenen Teil des Stadtparks in Richtung Stahldorf zur Oberschlesienstraße hin ins Gespräch.

Hintergrund: Der Marienplatz könnte aus Lärm- und Brandschutzgründen als Standort für das Schützenfest ausfallen, wenn im unmittelbar angrenzenden Bunker Wohnungen eingerichtet werden. Der Investor - die Marienhof Fischeln Unternehmergesellschaft (UG) mit Geschäftsführer Hendrik Hambloch - geht zwar davon aus, dass es zu neuen Konflikten um Lärm gar nicht kommen wird, weil die Wohnungen nach hinten - weg vom Marienplatz - ausgerichtet sind. Die Schützen aber sind alarmiert, weil sie erleben mussten, wie Lärmauflagen dem Schützenfest zugesetzt haben.

Scheelen erläutert, dass es zurzeit im alten Parkteil alle fünf Jahre ein Stadtparkfest gebe - er befürchtet aber, dass es bei jährlicher Ausrichtung eines mehrtägigen Schützenfestes Probleme mit Anwohnern geben könne. Völlig unproblematisch könnte ein Areal im 65 Hektar großen, noch ungestalteten Teil der Fläche sein, die einmal zum Stadtpark gehören soll, sagt er weiter. Diese Fläche sei heute noch Acker und liege Richtung Stahldorf zwischen der Straße Mühlenfeld und der Oberschlesienstraße. Schönheitsfehler: Das avisierte Areal liegt bis zu zweieinhalb Kilometer Luftlinie vom Ortskern entfernt.

In dem Bunker am Marienplatz sollen Büros und 24 hochwertige Wohnungen entstehen. Die UG betont, dass in die notariellen Kaufverträge die Duldung von Brauchtums-tagen aufgenommen werde. Allerdings ist die Wirksamkeit solcher Klauseln umstritten: Man kann auf das Recht auf Lärmschutz nicht verzichten.

(RP)
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