Krefeld Freies W-Lan für Flüchtlinge: Politik verschiebt Entscheidung

Krefeld · Ein Bundesgesetz soll Fragen der Haftung klären. Die Stadt sieht auch ein Problem der Ungleichbehandlung.

Die Einrichtung von freiem Internetanschluss per W-Lan in Flüchtlingsunterkünften beschäftigte erneut auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Verwaltungsausschuss. Während Antragsteller Sayhan Yilmaz sich für eine schnelle Einrichtung aussprach und Kosten und Risiken für die Stadt als "minimal" bezeichnete, riet Stadtdirektorin Beate Zielke, einen im September 2015 von der Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf zum Telemediengesetz (TMG) abzuwarten. "Ich will eine klare Meinung zur Störhaftung. Lassen Sie uns die neueste Rechtssprechung zum Telemediengesetz abwarten."

Während aktuell der Inhaber eines Internetanschlusses (in diesem Falle die Stadt) dafür haftet, welche Aktivitäten über diesen Anschluss vorgenommen werden, sieht die Neuregelung des TMG vor, "dass Dienstanbieter für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln, oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich sind", so die Erläuterung in der Verwaltungsvorlage. Um Gesetzesverstöße zu verhindern und um in den Genuss des Haftungsausschlusses zu kommen, muss der Betreiber die Registrierung der Nutzer einholen.

Laut Zielke würde die Einrichtung des freien W-Lan Zuganges nur die 16 Großunterkünfte betreffen. Sie warnte, dies könne ihrer Auffassung nach zu Verärgerung bei den in 166 Wohnungen untergebrachten Flüchtlingen führen. Bei einer Durchführung der Maßnahme durch die Telekom entstünden bei einer 24 Stunden Nutzung jährlich 24.000 Euro Kosten sowie einmalig 8000 Euro. Vor dem Hintergrund der bisher noch offenen Gesetzeslage verschob der Verwaltungsausschuss eine Beschlussfassung.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort