Krefeld Freispruch vom Vorwurf des Menschenhandels

Krefeld · Zwangsprostitution war dem Duo nicht nachzuweisen.

Das Krefelder Schöffengericht hat einen Mann vom Vorwurf des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung freigesprochen. Das Verfahren gegen die mutmaßpliche Komplizin wurde eingestellt. Das Duo stand im Verdacht, zwei Schwestern aus Bulgarien in Krefeld durch Schläge zur Prostitution gezwungen und das Geld einbehalten zu haben. Das Gericht hatte aufgrund fehlender Zeugen und der Zurücknahme von Aussagen Schwierigkeiten, die Vorwürfe aufzuklären. Unter anderem ging es um schweren Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung sowie Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Vor gut einem Jahr hatte eine junge Frau im Bademantel in Krefeld Polizeibeamte um Hilfe gebeten und zu einer Wohnung geführt, in der sie und ihre Schwester gegen ihren Willen zur Prostitution gezwungen worden sein sollen. Auf ihre Aussage konnte sich das Gericht allerdigns nicht stützen, weil die Frau zur Verhandlung wegen psychischer Probleme nicht aus Bulgarien anreisen wollte. Ihre Schwester trat als Nebenklägerin auf und wiederholte nur einen Teil der bei der Polizei gemachten Vorwürfe. Die 34-jährige Angeklagte hatte angegeben, einen Escort-Service betrieben zu haben, bei dem die Frauen aus Bulgarien freiwillig gearbeitet hätten.

Zwar bleibe der Verdacht der Zuhälterei, nicht aber der des Menschenhandels und weiterer Taten, führte der Richter aus und stellte das Verfahren im Hinblick auf weitere Vorwürfe ein. Auf die 34-Jährige, die zur Zeit wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in Untersuchungshaft sitzt, kommt bald ein weiteres Verfahren zu, bei dem eine mehrjährige Strafe möglich ist. Die Frau soll über Jahre hinweg Steuern hinterzogen haben. Der mitangeklagte Duisburger hatte angegeben, die Frauen lediglich zu ihren Einsatzorten gefahren zu haben. Ein Wissen oder eine Beteiligung an einer möglichen sexuellen Ausbeutung sei dem 27-Jährigen nicht nachzuweisen, erklärte das Gericht.

(BL)
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