Krefeld Friedhof: Leichen verschwunden

Krefeld · Auf dem Friedhof soll es häufiger zu Störungen der Totenruhe gekommen sein. Am Montag befasst sich das Oberverwaltungsgericht Münster mit einer verschwundenen Leiche. OB Kathstede ist als Zeuge geladen.

Krefeld: Friedhof: Leichen verschwunden
Foto: Bastian Königs

Mit einem bizarren Fall muss sich am Montag das Oberverwaltungsgericht Münster beschäftigen: Beate B. sucht den Leichnam ihrer Tante. 1989 war ihre Angehörige auf dem Hauptfriedhof beerdigt worden. Zwölf Jahre später, bei der Beerdigung ihrer Mutter in einer benachbarten Grabstelle, machte B. eine furchtbare Entdeckung: Sie entdeckte Körperteile und Kleidungsstücke ihrer Tante im Erdaushub.

Sollte ihre Tante damals auf der falschen Seite beerdigt worden sein? Was geschah mit ihren sterblichen Überresten nach der Beerdigung der Mutter? Eine offizielle Auskunft auf diese Fragen hat ihr die Stadt Krefeld seither nicht gegeben. Deshalb klagt B. nun auf Auskunft. Am 15. März sind als Zeugen geladen: Krefelds Oberbürgermeister Gregor Kathstede als Chef der Verwaltung, Baudezernent Thomas Visser (damals Leiter des Fachbereichs Grünflächen), Sachbearbeiterin Heike Blondin und Solveig Holste, ehemalige Leiterin der Friedhofsverwaltung.

Mitarbeiter haben keine Kenntnis

"Der Vorfall liegt zeitlich Jahre vor dem Amtsantritt des Oberbürgermeisters, so dass er aus eigener Anschauung nicht zur Aufklärung beitragen kann", erklärt Stadtsprecher Michael Streubel. Selbstverständlich sei die Stadt zur Auskunft bereit. "Die betreffenden Mitarbeiter haben jedoch nach eigenem Bekunden keine Kenntnis darüber, wo die sterblichen Überreste der Verstorbenen sein könnten." Die Stadt habe angeboten, die Nachbargrabstelle zu öffnen, um die Möglichkeit auszuschließen, dass die Beerdigung versehentlich dort erfolgt war. Das hat B. abgelehnt — aus Rücksicht auf die Totenruhe.

Nach RP-Informationen kam es in der Vergangenheit schon mehrfach zur Störung der Totenruhe auf dem Krefelder Friedhof durch Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung — ein Vergehen, das nach Paragraf 168 Strafgesetzbuch mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden kann.

So liegt unserer Zeitung ein Entschuldigungsschreiben des damaligen Oberbürgermeisters Dieter Pützhofen vor, in dem er einräumt, dass bereits sechs Jahre vor Ablauf der in der Friedhofssatzung festgelegten Ruhefrist ein Grab neu belegt wurde. "Ich darf mich bereits an dieser Stelle aufrichtig für diesen Fehler entschuldigen", schrieb Pützhofen dem Sohn des Verstorbenen. "Ich habe alle mit dieser Tätigkeit betrauten Mitarbeiter erneut auf die Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten hingewiesen. Für die künftige Vorgehensweise möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ab sofort eine zusätzliche Kontrolle im notwendigen Umfang durch den zuständigen Meister erfolgt."

(RP)
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