Krefeld Geldstrafe nach tödlichem Lkw-Unfall

Krefeld · "Die Eindrücke und Erlebnisse der Tat sind sicherlich schlimmer als das Strafmaß, aber ein Mensch ist getötet worden, und das muss bestraft werden", sagte der Strafrichter zu dem angeklagten 41-jährigen K., der als Lkw-Fahrer beim Abbiegen einen Radfahrer überrollt und tödlich verletzt hatte. 80 Tagessätze zu 30 Euro, so lautet das Urteil.

Mit dünner Stimme machte der Angeklagte Angaben zu seiner Person und zu seinem Leben. Der 41-jährige Deutsche mit türkischer Abstimmung hatte nach dem Unfall einen Schock erlitten, war im Krankenhaus und kann in seinem Beruf als Lkw-Fahrer nicht mehr arbeiten, weil er Angst hat zu fahren.

Er habe mit der Familie des Opfers Kontakt aufgenommen, "mit seiner Mutter habe ich mich getroffen, über alles gesprochen". Der Anwalt seines alten Arbeitgebers schildert den Angeklagten als zuverlässigen Mitarbeiter, der sich nie etwas zu Schulden kommen ließ. Doch es gab, wie der Richter später sagte, den "einen Moment der Unaufmerksamkeit", der den Unfall passieren ließ. Es war der 23. Mai 2008, 11:43 Uhr: Wie immer fuhr K. mit seinem Lkw auf der Neuen Ritter Straße. Er wollte an der Kreuzung rechts in die Dießemer Straße einbiegen. Die rote Ampel schaltete um, er fuhr an und übersah den neben ihm stehenden Fahrradfahrer, der geradeaus in Richtung Verschubbahnhof fahren wollte. Dabei streifte er den 46-Jährigen. Der stürzte, versuchte noch, sich am Fahrzeug festzuhalten. Das schaffte er jedoch nicht und geriet unter das Außenrad der Zwillingsreifen, das ihn einklemmte.

Wenig später starb der Radfahrer im Krankenhaus. Zehn Monate vorher war an dieser Kreuzung ein ähnlicher Unfall geschehen, bei dem ein Lkw einen Radfahrer übersehen hatte. Laut Gutachter hätte der Angeklagte den Radfahrer zumindest teilweise oder als Schatten sehen müssen. An der Ampel befindet sich auch ein Spiegel, der den Lkw-Fahrern eine bessere Sicht von vorne und seitlich des Lkw geben soll. Doch der ist derzeit abmontiert. Der Strafrichter machte in seiner Urteilsbegründung noch einmal deutlich: Lkw-Fahrer müssen im Straßenverkehr besonders aufmerksam sein.

(RP)
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