Prozess in Krefeld Geldwäsche in Millionenhöhe - Trio verurteilt

Krefeld · 700.000 Euro Bargeld unter einer abgehängten Kellerdecke, vergilbte und zum Teil beschädigte 500-Euro-Scheine: Das Krefelder Landgericht hat in einem mysteriösen Fall von Geldwäsche das Urteil gesprochen.

 Das Landgericht in Krefeld (Symbolbild).

Das Landgericht in Krefeld (Symbolbild).

Foto: dpa, ve tag mov bsc

Wegen Geldwäsche in Millionenhöhe sind in Krefeld zwei Metallhändler und ein Rechtsanwalt verurteilt worden. Ein 52 Jahre alte Metallhändler aus Rheinberg erhielt mit dreieinhalb Jahren Haft die höchste Strafe. Er hatte gestanden, dass es sich bei dem von Ermittlern entdeckten Geld um Bestechungsgeld handele, das er von einem Libyer erhalten habe, um es zu "waschen". Beschlagnahmtes Bargeld in Höhe von 1,2 Millionen Euro und zwei Goldbarren gingen an die Staatskasse.

Es sei ein "weiß Gott nicht alltäglicher Fall", sagte der Vorsitzende Richter des Landgerichts am Montag in Krefeld und deutete an, dass die ganze Wahrheit im Prozess nicht ans Licht gekommen sei.

Unter der abgehängten Kellerdecke des Hauses des Metallhändlers waren 700.000 Euro Bargeld entdeckt worden, an seinem Zweitwohnsitz in Ostfriesland wurden die Ermittler ebenfalls fündig. Insgesamt handelte es sich um 2,4 Millionen Euro, bestehend aus vergilbten und zum Teil stark beschädigten 500-Euro-Scheinen.

Verurteilt wurde das Trio wegen Geldwäsche in Höhe von 1,8 Millionen Euro. Der zweite Metallhändler, ein Krefelder, wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Rechtsanwalt erhielt ein Jahr auf Bewährung. Auf ein Berufsverbot, wie es die Staatsanwaltschaft gegen den Anwalt beantragt hatte, verzichtete das Gericht.

Das Verfahren gegen einen vierten Angeklagten, einen Niederländer, wurde abgetrennt und soll in einigen Wochen fortgesetzt werden. Das Trio hatte laut Anklage versucht, das Geld gegen eine Provision von bis zu 30 Prozent zu "waschen".

Weitere Beträge sowie US-Dollar, Gold und Jetons waren in Bankschließfächern deponiert. Ein Teil war mit Hilfe einer Vielzahl von Beteiligten bereits bei Banken eingetauscht, in Firmen und Fahrzeuge sowie Goldbarren investiert worden. Zum Teil hatten Banken die Annahme der stark vergilbten Scheine verweigert.

Die beiden Metallhändler hatten sich mit der Justiz auf einen Strafrahmen verständigt und im Gegenzug Geständnisse abgelegt. Der Fall war ans Licht gekommen, als ein weiterer Mitwisser kalte Füße bekommen hatte und zur Polizei gegangen war.

(lsa/lnw)
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