Krefelder Eltern klagten gegen Düsseldorfer Gymnasium Gemeinde nicht entscheidend für Schulzugang

Krefeld · Eine Schule darf die Aufnahme von Schülern nicht deshalb ablehnen, weil sie in einer anderen Stadt wohnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Donnerstag entschieden.

 Das Cecilien-Gymnasium in Düsseldorf.

Das Cecilien-Gymnasium in Düsseldorf.

Foto: Busskamp

Die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde sei keine vom Gesetz vorgesehene Voraussetzung für die Aufnahme in einer Schule, begründeten die Richter ihr Urteil. In dem konkreten Fall hatte die Leiterin des Cecilien-Gymnasiums in Düsseldorf acht Schüler aus den Nachbargemeinden Krefeld und Meerbusch abgelehnt. Es gab mehr Bewerber als Plätze an der Schule. Die Eltern hatten dagegen geklagt.

Die Schule hätte die Schüler nur aufgrund des Wohnortes nicht ablehnen dürfen, urteilte das OVG Münster. Wenn ein Schulleiter mehr Bewerber als Plätze hat, arbeitet er einen Kriterienkatalog bei der Auswahl ab. Wo ein Schüler wohnt, darf nach dem Urteil jetzt keine Rolle mehr spielen. Außerdem hätte die Cecilienschule nach Auffassung des Gerichts noch eine vierte Klasse einrichten können.

Die Eltern der acht Kinder hatten gegen einen Ablehnungsbescheid aus dem Jahr 2011 geklagt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht ihnen recht gegeben. In Münster fiel das Urteil allerdings deutlich anders aus. Im Kern ging es um die Auslegung des Schulgesetzes. Dort ist geregelt, dass Schüler, die in ihrem Wohnort keine geeignete Schulform finden, sich auch in Schulen der Nachbargemeinden anmelden können.

Die Bezirksregierung in Düsseldorf hat daraus im Umkehrschluss abgeleitet, dass eine Ablehnung von Schülern, die die passende Schule in ihrem Ort haben, deshalb rechtmäßig sei. Dieser Umkehrschluss sei aber durch das Gesetz nicht gedeckt, so das Gericht in Münster.

Die Entscheidung hat grundsätzliche Bedeutung. Ein Vertreter des Schulministerium sprach in der Verhandlung von weitreichenden finanziellen Folgen für die Kommunen. Drei der acht klagenden Eltern waren Münster anwesend. Ob sie ihre Kinder jetzt noch auf das Düsseldorfer Gymnasium schicken, ist nach dem Urteil noch offen. Die Entscheidung wollen sie mit ihren Kindern, die inzwischen auf andere Schulen gehen, gemeinsam treffen.

Das Gericht hat keine Revision zugelassen. Gegen diese Entscheidung kann das Land aber noch beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen.

(lnw/csi)
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