Krefeld Gericht weist Obdachlosen in die Psychiatrie ein

Krefeld · 52-Jähriger schlug im Januar dieses Jahres am Hauptbahnhof mit einem Beil auf Bekannten ein.

Das Landgericht Krefeld hat die dauerhafte Unterbringung eines 52-Jährigen angeordnet, der am Krefelder Hauptbahnhof mit einem Beil auf einen Mann losgegangen war. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung beantragt. Der Beschuldigte ist laut Gutachter psychisch krank. Für seine Taten kann er nicht zur Verantwortung gezogen werden. Durch die Unterbringung soll die Allgemeinheit geschützt werden.

Der Obdachlose, der sich zur Tatzeit im Januar dieses Jahres in Krefeld aufhielt, hatte mit dem Beil ausgeholt, um auf den Kopf eines Bekannten zu schlagen. Der konnte den Hieb zwar abwehren, wurde aber im Gesicht leicht verletzt. Da das Opfer als Zeuge kurzfristig nicht greifbar war, wurde seine Aussage verlesen. Der 52-jährige Angeklagte soll weitere gesetzeswidrige Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben. Mehrmals hatte er Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet. Ein Zeuge sagte aus, dass der Beschuldigte ihn mehrfach grundlos geschlagen und getreten habe. In einem Fall wurde der Obdachlose von einem Polizeibeamten angeschossen, weil der Beamte einen Angriff mit dem Beil befürchtete.

(BL)
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