Krefeld Gesamtschule Kaiserplatz: Stadt kündigt Konsequenzen an

Krefeld · In zwei Punkten widerspricht die Stadt der Darstellung von Schule und Schulpflegschaft zur Absage des Schulfestes anlässlich des 30-jährigen Bestehens der Gesamtschule Kaiserplatz.

 Symbol für eine Riesenenttäuschung: Mit diesem Plakat hätte die Gesamtschule Kaiserplatz für ihr Jubiläumsfest geworben. Das Fest wurde abgesagt.

Symbol für eine Riesenenttäuschung: Mit diesem Plakat hätte die Gesamtschule Kaiserplatz für ihr Jubiläumsfest geworben. Das Fest wurde abgesagt.

Foto: GSKP

Die Stadt Krefeld hat gestern ihrem Bedauern darüber Ausdruck gegeben, dass die Gesamtschule Kaiserplatz ihr für Mitte Juni geplantes Schulfest zum 30-jährigen Bestehen der Schule abgesagt hat. Zugleich kündigte ein Sprecher der Stadt Konsequenzen an: Das Management solcher Veranstaltungen soll verbessert werden. Die Verwaltung will der Schule auch anbieten, gemeinsam zu überlegen, ob das Schulfest nach den Sommerferien veranstaltet werden kann. Schulleiter Jochen Adrian hatte dies am Vortag ausgeschlossen. Der Terminkalender der Schule lasse eine Verlegung nicht zu.

Hintergrund: Wie berichtet, werfen Lehrer und Eltern der Stadt vor, durch langsames, schlecht abgestimmtes Handeln die Absage des Festes provoziert zu haben. So sei das Fest beim Schulamt im Oktober 2015 angemeldet worden; die Bauaufsicht habe aber erst Mitte April einen Bauantrag zur Nutzungsänderung des Schulhofes eingefordert - mit dem Hinweis, dass ein rechtzeitiger Bescheid zum Termin des Festes am 17. Juni unsicher sei. Schulleiter Adrian sah sich daraufhin gezwungen, das Fest abzusagen.

In zwei Punkten tritt die Stadt der Darstellung von Schule und Schulpflegschaft entgegen: Der von Adrian genannte Kostenrahmen für den Bauantrag über 3000 bis 8000 Euro für das Gutachten eines Architekturbüros sei "nicht nachvollziehbar"; zudem habe die Gesamtschule nicht im Oktober 2015, sondern erst am 14. März 2016 schriftlich die Veranstaltung beim Fachbereich Schule angemeldet.

Da der Fall alle Schulen betrifft, haben wir der Stadt eine Reihe von Fragen gestellt - hier die Antworten.

Müssen alle Schulen, die den Schulhof für ein Schulfest nutzen wollen, einen Bauantrag auf Nutzungsänderung stellen?

Für jede Art von Veranstaltung mit mehr als 1.000 Personen im Freien in einem eingefriedeten Areal mit Ein- und Auslass ist eine Baugenehmigung erforderlich, da es sich um eine Versammlungsstätte gemäß Sonderbauverordnung handelt. Eine Einfriedung - zum Beispiel durch einen Zaun oder eine Mauer - gilt als bauliche Anlage. Versammlungsstätten sind als "große Sonderbauten" einzustufen, die im Vollverfahren inklusive Brandschutzkonzept zu prüfen sind. In geschlossenen Räumen liegt eine Versammlungsstätte ab 200 Personen vor.

Ist ein solcher Antrag mit Kosten in Höhe von 3000 bis 8000 Euro verbunden?

Eine Gebühr in der genannten Höhe kann die Stadtverwaltung nicht nachvollziehen (Anmerkung der Redaktion: Schulleiter Adrian hat nicht von Gebühren, sondern von Kosten für ein Architektenbüro gesprochen; wenn die Stadt diese Leistung übernehme, fielen bei weitem nicht so hohe Kosten an, hieß es dazu bei der Stadt). Richtig ist: Jeder Antrag ist kostenpflichtig. Die Festlegung der Gebühr richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.

Seit wann gilt die Regelung, dass ein Bauantrag zur Nutzungsänderung gestellt werden muss?

Maßgeblich ist hier Paragraf 63 der Landesbauordnung, der die Genehmigungspflicht gesetzlich festlegt. Diese Regelung gilt seit dem Bestehen der Landesbauordnung NRW beziehungsweise deren Vorläufern.

Uns wurde berichtet, Oberbürgermeister Meyer habe sich vergeblich gegenüber der Bauaufsicht für die Schule verwendet. Warum kann er als Verwaltungschef nicht anweisen, dass der Bauantrag nicht zu stellen sei?

Es besteht eine gesetzliche Genehmigungspflicht solcher Veranstaltungen. Eine wie auch immer geartete Weisungsbefugnis des Oberbürgermeisters bei der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit besteht entsprechend nicht. Die sachliche Zuständigkeit liegt alleine bei der unteren Bauaufsichtsbehörde.

Wie konnte es passieren, dass die Einforderung des Bauantrags erst im April erfolgt ist?

Für die Stadt Krefeld hat selbstverständlich die Sicherheit bei Veranstaltung wie auch Schulfesten oberste Prioriät. Dafür ist ein ordnungsgemäßes Verfahren nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften die Voraussetzung. Die Gesamtschule Kaiserplatz hat schriftlich am 14. März 2016 die geplante Veranstaltung beim Fachbereich Schule der Stadtverwaltung angemeldet.

In diesem Falle sind neben der Schule selbst die Schulverwaltung und verschiedene Bereiche der Bauverwaltung eingebunden. Im Zuge der Bearbeitung des Vorhabens hat sich herausgestellt, dass für eine abschließende Prüfung der sicherheitsrelevanten Aspekte zusätzliche Unterlagen und weiteren Vorbereitungen notwendig sind, die von Schule und Verwaltung noch gemeinsam hätten erstellt beziehungsweise erarbeitet werden müssen.

Das Büro des Oberbürgermeisters hat sich nach Bekanntwerden der Situation auf Bitten der Schulleitung des Vorgangs angenommen - auch angesichts des geschilderten Termindrucks.

Die Bauverwaltung hat signalisiert, dass sie bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen eine kurzfristige Prüfung durchführt und alles in ihrer Macht stehende ermöglicht, damit das Fest stattfinden kann. Aufgrund des verbleibenden Restrisikos - insbesondere im Zusammenhang mit vertraglich einzugehenden Verpflichtungen - hat die Schule das Fest dennoch abgesagt.

Wird der Fall Konsequenzen für das Verwaltungshandeln haben?

Die beteiligten Bereiche der Verwaltung werden sich auf Anweisung des Oberbürgermeisters zu einem Abstimmungsgespräch treffen, um das notwendige Verwaltungsverfahren für die Genehmigung solcher Veranstaltungen für Antragsteller transparenter darzustellen und ein Verfahrens- und Zeitraster zu formulieren.

Ziel ist die Weiterentwicklung zu einem koordinierten Veranstaltungsmanagement der Stadt.

(RP)
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