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Krefeld Grundsteuer nicht kassiert - Fehler des Finanzamts?

Krefeld · Die Krefelder Stadtverwaltung hat gestern Stellung zum Vorwurf von Fischelner Bürgern genommen, bei ihnen sei jahrelang keine Grundsteuer B kassiert worden.

Nach Darstellung der Stadt muss eine Erstmeldung über Grundsteuerzahler vom Finanzamt als Landesbehörde ausgehen. "Das Finanzamt ist nach dem Bewertungsgesetz für die Einheitsbewertung und damit für die Erstellung des Grundlagenbescheides zuständig", teilte die Stadtverwaltung mit. Erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Einheitsbewertung, die der Stadtverwaltung im Wege des digitalen Datenträgeraustausches übermittelt würden, sei der Kommunalverwaltung die Grundsteuerfestsetzung möglich.

"Auf die Bearbeitungszeiten der Finanzbehörde hat die Stadtverwaltung keinen Einfluss", betont die Stadt. Das Finanzamt werde bei Neubaugebieten von sich aus auf der Basis der Informationen in Form von Grundbucheintragungen und Veräußerungsanzeigen tätig und erhebe bei potenziellen Steuerschuldnern erforderliche Angaben. Bis zum Erlass eines Einheitswert- bzw. Grundsteuermessbescheides vergingen häufig mehrere Monate.

(sep)
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