Krefeld Häuser auf verbotenem Grund

Krefeld · Zwei Einfamilienhäuser am Steinrath in Fischeln hätten nie gebaut werden dürfen. Obwohl sie sich im Landschaftschutzgebiet befinden, erteilte die Stadt die Baugenehmigung. Konsequenzen wird es nicht geben. Die Bezirksregierung will nun zwei Jahre lang die Bauanträge einsehen.

Fischeln Der Bau von zwei Einfamilienhäusern am Steinrath in Fischeln ist rechtswidrig. Wie die Bezirksregierung auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte, hätte die Verwaltung die Baugenehmigung der beiden Häuser am Steinrath nicht erteilen dürfen. Grund: Die 2008 fertiggestellten Häuser hinter dem Baudenkmal Beeckhof stehen im Landschaftsschutzgebiet. "Laut Baugesetzbuch, Paragraph 35, hätten die beiden Wohnhäuser dort nicht errichtet werden dürfen", sagt Stefanie Paul, Sprecherin der Bezirksregierung. Bei Bauvorhaben in Außenbereichen würden andere Vorschriften gelten, eine Genehmigung ist nicht so leicht zu bekommen.

Stadt sollte Stellung nehmen

Nach einer schriftlichen Beschwerde gegen den Bau forderte die Bezirksregierung Mitte des vergangenen Jahres die Stadt auf, eine Stellungnahme abzugeben. Die Stadt teilte der Bezirksregierung mit, nach intensiver Prüfung die Baugenehmigung nicht zurückzunehmen. Das Interesse der Eigentümer am Erhalt der errichteten Wohnhäuser – 2008 wurden die Häuser an die ahnungslosen Familien verkauft – sei höher zu bewerten als das öffentliche Interesse an der Beseitigung, sagte Paul.

Und gleichzeitig habe die Stadt der Bezirksregierung versichert, dass in Zukunft solch eine Genehmigung nicht mehr erteilt werden würde. "Das ist für uns nachvollziehbar. Daher werden wir in diesem Fall auch nicht mehr tätig", sagte die Sprecherin. Das bedeutet: Die Häuser dürfen natürlich stehen bleiben, die Stadt hat auch keine unmittelbaren Konsequenzen zu befürchten. Aber: Die Bezirksregierung macht in Zukunft von ihrem Unterrichtungsrecht Gebrauch. Im Klartext heißt das: Die Verwaltung muss in den kommenden zwei Jahren jeden Antrag einer Baugenehmigung in einem Außenbereich schriftlich in Düsseldorf vorlegen. Auch das Ministerium für Bauen und Verkehr wurde über diesen Schritt informiert. "Die Stadt ist nun in Zukunft in der Pflicht, uns darüber zu informieren", berichtet Paul.

"Baugenehmigung unerklärlich"

Auch in der Politik sorgt das Thema für Verwunderung und Ärgernis. "Ich kann mir nicht erklären, wie die Verwaltung dort die Baugenehmigung erteilen konnte", sagt Heidi Matthias, die Grünen-Sprecherin im Bauausschuss. Die Begründung der Verwaltung, am Steinrath sei von Bestandsschutz zu sprechen, weil dort bereits schon vorher Bebauung vorhanden gewesen sei, zählt für Heidi Matthias nicht.

"Das kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Häuser im Landschaftsschutzgebiet dort stehen, wo sie nicht stehen dürfen. Das ist für uns nicht zu akzeptieren", sagt die Grünen-Sprecherin im Bauausschuss.

(RP)
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