Krefeld Heil-Hitler-Gruß kostet Angeklagten 400 Euro

Krefeld · Weil ein Mann aus Krefeld mit ausgestrecktem Arm "Heil Hitler!" rief, hat das Amtsgericht ihn gestern zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Der 50-Jährige hatte den Hitlergruß an zwei Polizeibeamte gerichtet, die zuvor wegen Ruhestörung ausgerückt waren.

Der Krefelder bestritt den Vorwurf. Vor Gericht zeigte er sich wortkarg. "Ich werde mich nicht dazu äußern, alles ist gesagt worden", erklärte er, lässig zurückgelehnt auf der Anklagebank. Lediglich zu seinen persönlichen Verhältnissen beantwortete der arbeitslose und vorbestrafte Mann zunächst Fragen. Er habe seit langen Jahren ein Alkoholproblem und wolle eine Entgiftung machen, fügte sein Bewährungshelfer hinzu. Der Angeklagte stehe seit seiner Haftentlassung im Jahr 2002 unter Führungsaufsicht und habe seitdem nicht mehr gearbeitet.

Einer der betroffenen Polizeibeamten schilderte, dass man wegen Ruhestörung zu dem Wohnhaus gefahren war. Die Musik war bis unten zu hören, das Fenster geöffnet. Auf Klingeln reagierte der Angeklagte nicht, auch nicht auf das Klopfen an der Wohnungstür, nachdem ein Nachbar die Beamten in das Haus gelassen hatte. Dennoch zeigte sich ein Erfolg: Die Musik wurde leiser gestellt. Auf der Straße sah er dann, dass der Angeklagte - seiner Erinnerung nach in einem weißen Feinripp-Unterhemd, mit ausgestrecktem Arm am Fenster stand und "Heil Hitler!" rief. Auch die Musik wurde wieder lauter. "Wir bestellten den Schlüsseldienst und ließen die Tür öffnen", für die Beamten wohl die beste Möglichkeit, um für Ruhe zu sorgen.

Ein mehrere Häuser weiter wohnender Zeuge gab bei seiner kurzen Vernehmung an, er habe den Hitlergruß laut gehört, aber niemanden gesehen. Die Richterin glaubte dem Beamten, dass er sich gut an den 50-Jährigen erinnerte. Das reiche aus. Sie verhängte lediglich die Hälfte der von der Staatsanwaltschaft geforderten Geldstrafe wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Das reiche aus. "Ich gehe zu Ihren Gunsten davon aus dass das nicht Ihrer politischen Überzeugung entspricht", erläuterte sie das Urteil.

(BL)
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