Krefeld Heute beginnt die Schonzeit für Bäume und Hecken

Krefeld · Das Bundesnaturschutzgesetz legt für den Zeitraum vom 1. März bis 30. September einen Schonungszeitraum fest. Danach ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, "lebende Zäune", Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Auch Röhrichte dürfen nicht zurückgeschnitten werden. Außerhalb dieser Zeiten dürfen Röhrichte nur in Abschnitten zurückgeschnitten werden. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Nicht unter dieses Verbot fallen Bäume in Haus- und Kleingärten, Rasensportanlagen, Grünanlagen und Friedhöfen. In diesem Zusammenhang ist jedoch die Baumschutzsatzung der Stadt Krefeld zu beachten. Bei der beabsichtigten Fällung von Bäumen mit einem Stammumfang ab 80 Zentimeter ist hierfür zunächst eine Fällgenehmigung zu beantragen. Sollten innerhalb des Schonungszeitraumes bis 30. September zwingende Gründe für massivere Rückschnitt-, Rodungs- oder Fällarbeiten bestehen, ist vor Beginn beim Fachbereich Grünflächen, Mevissenstraße 65, ein formloser schriftlicher Antrag auf Befreiung beziehungsweise auf Fällgenehmigung mit Angabe des Ortes und der Gründe zu stellen.

(RP)
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