Sektenarzt aus Krefeld Hopp könnte laut Regierung Täter und Opfer zugleich sein

Krefeld · Hartmut Hopp, der frühere Sektenarzt der Colonia Dignidad ist in Chile zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Krefeld muss sich mit dem Vollstreckungsersuchen der chilenischen Justiz befassen. Die Bundestagsfraktion der Linken hatte deswegen eine Anfrage gestellt. Womöglich wurde Hopp früher selbst missbraucht.

Kolonie des Schreckens – die Colognia Dignidad
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Kolonie des Schreckens – die "Colognia Dignidad"

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Noch ist die Entscheidung des Landgerichts Krefeld über die Vollstreckung eines Urteils aus Chile gegen den heute 72-jährigen Hartmut Hopp aus Krefeld nicht gefallen. Sollte die deutsche Justiz die Inhaftierung des früheren Sektenarztes der Colonia Dignidad für fünf Jahre und einen Tag für zulässig halten, dann gäbe es aus Sicht der Bundesregierung derzeit keine Hindernisse, warum das Bundesamt für Justiz im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt dieser Entscheidung nicht zustimmen sollte. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Bundestagabgeordneten Jan Korte und einige seiner Fraktionskollegen (Die Linke) hervor. Sobald die Entscheidung der Krefelder Richter vorliege, werde die Bundesregierung die Bewilligungsfähigkeit prüfen, heißt es in Drucksache Nr. 18-8967.

 Hartmut Hopp, ehemaliger Sektenarzt der Colonia Dignidad.

Hartmut Hopp, ehemaliger Sektenarzt der Colonia Dignidad.

Foto: samla

Darin wird unter anderem der aktuelle Sachstand beschrieben. Demnach etablierte die Colonia Dignidad als eine freikirchliche Sekte in der Zeit von 1961 bis 1999 um den Anführer Paul Schäfer und dessen rechter Hand Hartmut Hopp ein System von "Denunziation, Züchtigung und Zwangsarbeit. Kinder wurden von ihren Familien getrennt aufgezogen und sexuell missbraucht". Widerstand von Mitgliedern habe Folter wie schwere Körperverletzungen, Elektroschocks und Medikamentenmissbrauch ausgelöst. Ferner hätten Paul Schäfer und die ihm nachgeordnete, privilegierte Führungsriege mit der Pinochet-Diktatur kollaboriert. Auf Befehl von Schäfer, so die Bundesregierung seien 20 Leichen chilenischer Staatsangehöriger auf dem Gelände der Colonia Dignidad vergraben und später wieder ausgegraben, verbrannt und in einen angrenzenden Fluss geworfen worden.

Obwohl die Existenz von Folterstätten auf dem Sektenareal frühzeitig belegt gewesen sei, sei das Auswärtige Amt erst rund zehn Jahre später den Vorwürfen hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen nachgegangen, räumt die Bundesregierung schriftlich ein. Der Bundesnachrichtendienst habe sogar schon 1966 erste Hinweise auf "KZ-ähnliche Methoden" bei der Colonia Dignidad erhalten. Dass die Thematik derzeit wieder ein öffentliches Interesse hervorruft, liegt zum einen an dem aktuellen Kinofilm "Colonia Dignidad - Es gibt kein zurück", aber auch an politischen Akteuren wie Außenminister Franz-Walter Steinmeier und Bundespräsident Joachim Gauck. Beide hatten das Schweigen und die Untätigkeit über die Verbrechen in Chile sowohl in Deutschland als auch in dem südamerikanischen Land kritisch thematisiert.

Heutzutage heißt die Colonia Dignidad Villa Baviera. Dort leben rund 140 Personen, die meisten von ihnen alterbedingt krank und pflegebedürftig. Wie viele frühere Mitglieder außerhalb der Kolonie leben, darüber hat die Bundesregierung nach eigener Aussage keine Erkenntnisse. Nach ihrer Ansicht seien alle früheren und heutigen Bewohner der Colonia Dignidad beziehungsweise Villa Baviera, die von Paul Schäfer und der ihm nachgeordneten, privilegierten Führungsriege psychisch, physisch und/oder sexuell missbraucht wurden, als Opfer anzusehen. "Selbst spätere Mitglieder dieser Führungsriege wie der Krefelder Hartmut Hopp sollen als Kind von Paul Schäfer sexuell missbraucht worden sein", informiert die Bundesregierung. Viele, wenn nicht die meisten ehemaligen Bewohner der Colonia Dignidad seien daher in unterschiedlichen Abstufungen sowohl als Täter wie auch als Opfer anzusehen.

Hartmut Hopp lebt seit dem Jahr 2011 in Krefeld. 2013 wurde er vom Obersten Gerichtshof Chiles letztinstanzlich wegen Beihilfe zur Vergewaltigung und zum sexuellen Missbrauch von Kindern, Freiheitsberaubung, Nichtherausgabe von Minderjährigen und Strafvereitelung in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einem Tag verurteilt, berichtete die Bundesregierung. Mit Ausnahme Hopps und derjenigen, deren Strafen ausgesetzt worden seien, hätten andere im Kontext Verurteilte die Haftstrafen angetreten und verbüßt. Schäfer ist im Alter von 88 Jahren im Gefängnis gestorben. Entschädigungszahlungen an die Opfer habe es bis heute nicht gegeben,

In den Jahren 2012 und 2014 hatte Chile um eine Auslieferung des in Hinterpommern geborenen, ehemaligen Sektenarztes Hopp ersucht. Dies sei aufgrund der deutschen Staatsangehörigkeit Hopps abgelehnt worden. Dem Antrag auf Vollstreckung des chilenischen Urteils in Deutschland ist die Staatsanwaltschaft in Krefeld nach jahrelanger Prüfung insoweit nachgekommen, dass sie selbst einen entsprechenden Antrag beim Landgericht Krefeld gestellt hat. Hartmut Hopp bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe.

(RP)
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