Kinder aus dem Fenster geworfen Mutter aus Krefeld droht ein Leben in der Psychiatrie

Vor vier Monaten hatte eine Mutter in Krefeld-Hüls früh morgens offenbar ihre drei schlafenden kleinen Kinder aus dem Fenster in der zweiten Etage eines Mietshauses geworfen. Das psychologische Gutachten für die Frau liegt immer noch nicht vor.

Aus dem obersten rechten Fenster soll die 33-jährige Mutter ihre drei Kinder in die Tiefe hat fallen lassen.

Aus dem obersten rechten Fenster soll die 33-jährige Mutter ihre drei Kinder in die Tiefe hat fallen lassen.

Foto: : T.L.

Im Juni hatte eine 33-jährige Mutter nach Einschätzung der Ermittler ihre Kleinkinder im Alter von drei, fünf und sechs Jahren aus dem Fenster ihrer Wohnung über einer nicht mehr betriebenen Gaststätte in Hüls geworfen. Die beiden Jungen und das Mädchen wurden lebensgefährlich verletzt. Die Mutter soll versucht haben, sich - wahrscheinlich mit einem Messer - selbst das Leben zu nehmen. Auch sie befand sich nach den sich beigebrachten Verletzungen in Lebensgefahr.

Nach der körperlichen Genesung und dem Aufenthalt auf der Intensivstation eines Krankenhauses ordnete ein Amtsrichter die "vorläufige Unterbringung" in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung an. Dort befinde sie sich immer noch, sagte Axel Stahl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Krefeld, am Mittwoch auf Anfrage unserer Redaktion. Die Beschuldigte habe die Tat sofort bestritten und erklärt, die Kinder seien auf die Fensterbrüstung geklettert und in die Tiefe gestürzt.

 Am Tag nach der Schreckenstat legten Nachbarn Blumen und Kerzen an der Stelle nieder, an der die Kinder aus der zweiten Etage aufs Pflaster geschlagen sind.

Am Tag nach der Schreckenstat legten Nachbarn Blumen und Kerzen an der Stelle nieder, an der die Kinder aus der zweiten Etage aufs Pflaster geschlagen sind.

Foto: Lammertz Thomas

Der Gutachter hat offenbar eine ganze Weile warten müssen, bis die Tatverdächtige körperlich und auch psychisch in der Lage war, sich mit ihm zu unterhalten. Zwischenergebnisse aus diesen Gesprächen seien der Staatsanwaltschaft nicht bekannt, berichtete Stahl. So ist die Frage, ob die 33-Jährige am 13. Juni gegen 4.20 Uhr überhaupt wusste, was sie tat, bislang unbeantwortet.

Das Gutachten sei für die juristische Bewertung und das weitere Vorgehen der Staatsanwaltschaft unverzichtbar. Nach Vorliegen werde die Strafverfolgungsbehörde bewerten, ob sie Anklage wegen eines versuchten dreifachen Tötungsdelikts erhebe, ob eine verminderte Schuldfähigkeit bei der Mutter zum Tatzeitpunkt vorgelegen habe, oder ob sie sogar komplett schuldunfähig gewesen sei. "Insofern ist es noch völlig offen, ob die Frau womöglich in die forensische Psychiatrie oder in Haft kommt", sagte Stahl.

Paragraf 20 Strafgesetzbuch regelt die Fälle, in denen wegen seelischer Störungen schuldunfähige Personen die Täter waren. Darin heißt es: "Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln."

Die Kinder seien inzwischen körperlich wieder wohlauf. "Sie haben keine bleibenden Schäden zurückbehalten", informierte Stahl. Sie seien bei ihrem Vater. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft gab es auch keinen Grund, gegen die Vormundschaft des Vaters für seine Kinder Einwände vorzubringen. Darüber, in welcher psychischen Verfassung die Jungen und Mädchen sind, gibt es keine Erkenntnisse. Die Erfahrung zeigt, dass auch kleine Kinder nach so einer Erfahrung an einer "Empathiestörung" leiden können. Das heißt, dass sie körperliche Zuneigung nur schwer oder gar nicht ertragen.

(sti)
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