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Krefeld Hülser Politik kritisiert Genehmigung für Drogerie

Krefeld · Alles andere als städtebaulich attraktiv ist nach Ansicht der Bezirksvertretung Hüls der durch die Bauaufsicht der Stadtverwaltung an exponierter Stelle - Kempener Straße 54 - genehmigte Bau eines Drogeriemarkts. Dort seien bereits Rodungs- und Abrissarbeiten im Gange, teilt Bezirksvorsteher Hans Butzen mit.

In einem Brief an Planungsdezernent Martin Linne erklärt Butzen, nach seinen Recherchen habe ein Vorhabenträger drei Bauvoranfragen für einen Getränke- und einen Drogeriemarkt in diesem Bereich im Rahmen eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf zurückgezogen. Im Einklang mit den Fraktionen der Bezirksvertretung bezeichnet Butzen es als "äußerst bemerkenswert", dass ein danach gestellter Bauantrag für einen Drogeriemarkt im September genehmigt wurde. Weiter weist Butzen darauf hin, der Fachbereich Stadtplanung habe im Sommer 2014 auf die Bezirksvertretung Hüls eingewirkt, "dass zur städtebaulichen Ordnung des in Rede stehenden Plangebietes auch im Zusammenhang mit der Erweiterung des Gewerbegebiets ,Den Ham' und zur Verhinderung von weiterem zentrenschädlichen Einzelhandel ein neuer Bebauungsplan eingeleitet werden müsse". Dem sei dann auch der Stadtrat gefolgt und habe im September 2014 beschlossen, den B-Plan 792 in Zusammenhang mit der Erweiterung des benachbarten Gewerbegebiets aufzustellen.

Es sei mehr als befremdlich, so Butzen, dass das weitere Verfahren bis hin zur Erteilung der Baugenehmigung für den Drogeriemarkt weder den Fraktionen noch der Bezirksvertretung gegenüber kommuniziert wurde. Mit der Einbindung der Bezirksvertreter wäre zumindest ein Einwirken hinsichtlich des Standorts des Drogeriemarkts möglich gewesen, meint Butzen. "Auf jeden Fall hätte vor Erteilung der Genehmigung und angesichts des eingeleiteten B-Plans 792 eine Abstimmung mit der Bezirksvertretung Hüls erfolgen müssen."

(lez)
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