Krefeld Hundesteuer: Bescheide weiter gültig

Krefeld · Die von der Stadt Krefeld im Jahr 2016 oder - bei Neuanmeldungen danach - versandten Hundesteuerbescheide sind Dauerbescheide, Fälligkeiten und Steuersätze für das Jahr 2018 können dort entnommen werden. Sie gelten weiter, sofern sich keine steuerrelevanten Änderungen ergeben - in solch einem Fall würde ein neuer Bescheid versandt. Die aktuellen Hundesteuermarken in blauer Farbe mit dem Jahresaufdruck 2019 behalten bis zum Ende des kommenden Jahres ihre Gültigkeit. Darauf weist die Stadt jetzt hin. Die Verwaltung bittet die rund 13 500 Steuerpflichtigen, die zu leistenden Zahlungen pünktliche zu den Fälligkeitsterminen (15.

Februar und 15. August) selbstständig zu organisieren. Rund die Hälfte der steuerpflichtigen Hundehalter nutzt dazu die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Informationen zum Thema Hundesteuer sowie Vordrucke - auch für das Lastschriftverfahren - können im Internet unter www.krefeld.de/de/finanzservice/hundesteuer/ aufgerufen werden. Fragen können per E-Mail an hundesteuer@krefeld.de gerichtet werden.

(RP)
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