Krefeld In Krefeld fehlen drei Schutzzonen für Anlagen zur Wassergewinnung

Krefeld · Die Stadtwerke fördern unter anderem im Werk In der Elt Grundwasser für die Trinkwasserversorgung. SWK und Grüne fordern das Land auf, dort und auch für Hüls und Forstwald Schutzzonen einzurichten.

 Für das Wasserwerk In der Elt (Innenansicht) fehlt eine Wasserschutzzone.

Für das Wasserwerk In der Elt (Innenansicht) fehlt eine Wasserschutzzone.

Foto: Lammertz Thomas

Die Stadtwerke Krefeld speisten im vergangenen Geschäftsjahr mehr als 13 Millionen Kubikmeter Trinkwasser ins Netz ein. Üblicherweise liegen die Wasserwerke und die Wassergewinnungsanlagen in Wasserschutzzonen, um das kostbare Lebensmittel vor negativen Einflüssen zu bewahren. In Krefeld ist das anders. Für das Wasserwerk In der Elt am Rande Linns sowie die Gewinnungsanlagen in Forstwald hat das Land keine Wasserschutzzonen festgesetzt. Hüls ist ein Sonderfall (Im November soll eine Zone kommen). Diese überraschende Auskunft bekam die Regionalratsfraktion der Grünen auf ihre Anfrage an die Bezirksregierung Düsseldorf.

Die Grünen fordern umgehend, die fehlenden Wasserschutzzonen endlich förmlich auszuweisen. Eine förmlich festgesetzte Wasserschutzzone beinhaltet konkrete Genehmigungen und Verbote für das Wassereinzugsgebiet. Dort wo diese nicht festgesetzt sind, greift zwar das Wasserrecht, allerdings ist der Ermessensspielraum, welche Nutzung als verträglich für das Trinkwasser angesehen werden, sehr viel größer. Dort haben dann Kommunen und auch die Kommunalpolitik einen weiten Ermessensspielraum, zum Beispiel was Ansiedlungsvorhaben und weitere Nutzungen im Trinkwassereinzugsgebiet angeht.

Manfred Krause, Sprecher der grünen Regionalratsfraktion: "Da die Qualität des Grundwassers auf dem Lande - insbesondere am Niederrhein - durch Nitrateinträge flächendeckend schlecht ist, die Talsperren rechtsrheinisch mitunter unter unterschiedlicher Algenbildung und geringer Wasserzufuhr leiden, müssen die Trinkwassereinzugsbereiche für einen Ballungsraum, der Millionen Menschen mit Trinkwasser versorgt, konsequent geschützt werden." "Wir als Stadtwerke haben keinen Einfluss auf die Festsetzung von Trinkwasserschutzzonen", erklärte Unternehmenssprecherin Dorothee Winkmann auf Anfrage unserer Redaktion. Die SWK würden eine Ausweisung sehr begrüßen. "Die Festsetzung von Trinkwasserschutzzonen dient dem Gewässerschutz und damit der Sicherung der Trinkwasserversorgung, denn nur innerhalb festgesetzter Trinkwasserschutzzonen werden Handlungsverbote und genehmigungspflichtige Handlungen definiert, die den Schutz des Gewässers sicherstellen", erklärte Dorothee Winkmann. Dies sei in Einzugsgebieten von Wassergewinnungsanlagen, für die keine Trinkwasserschutzzonen festgesetzt sind, nicht der Fall. Trotzdem muss natürlich die Qualität des Rohwassers regelmäßig überprüft werden. Zweimal jährlich ist Pflicht. Die Grundwasserqualität im Vorfeld der Krefelder Grundwassergewinnungsanlagen werde seitens der SWK im Sinne des Multibarrieren-Systems freiwillig untersucht - und das regelmäßig, informierte Dorothee Winkmann. Dabei untersuchten die SWK 145 anorganische und organische Parameter. Geogen bedingt seien im Grundwasser Eisen und Mangan in höheren Konzentrationen vorhanden. Diese Inhaltsstoffe würden in den beiden Krefelder Wasserwerken (In der Elt und Gladbacher Straße) herausgefiltert, so dass im Krefelder Trinkwasser alle Grenzwerte jederzeit eingehalten würden, ergänzte die SWK-Sprecherin.

Im Grundwassergewinnungsgebiet Hüls werden jährlich zwölf Grundwassermessstellen, im Grundwassergewinnungsgebiet Forstwald 19 Grundwassermessstellen und im Grundwassergewinnungsgebiet In der Elt neun Grundwassermessstellen auf die Grundwasserqualität untersucht. "Die Nitratwerte im Trinkwasser liegen stets deutlich unter dem Grenzwert", sagte Dorothee Winkmann.

(RP)
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