Krefeld Jugendamt betreut 450 Heimkinder: Fünf in Belgien, Portugal und Russland

Krefeld · Das Jugendamt Krefeld hat derzeit drei Jugendliche in Belgien, einen in Russland und einen in Portugal untergebracht. Von diesen Fünf haben Zwei einen Krefelder Vormund, informierten Dezernent Gregor Micus und Jugendamtsleiter Gerhard Ackermann mit Datum 7. Mai in einem ausführlichen Sachstandsbericht für die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses der Stadt Krefeld. Anlass für die Übersicht, wie viele Kinder unter welchen Umständen vom Krefelder Jugendamt in einem Heim untergebracht sind, waren die Vorfälle in der Stadt Gelsenkirchen. Dort sollen städtische Mitarbeiter zum eigenen finanziellen Vorteil Kinder in ungeeigneten Einrichtungen in Ungarn untergebracht haben.

Krefeld: Jugendamt betreut 450 Heimkinder: Fünf in Belgien, Portugal und Russland
Foto: Nein

Zum oben genannten Stichtag waren in der Verantwortung der Stadt Krefeld 450 Kinder und Jugendliche in einem Heim untergebracht. 187 Jungen und Mädchen davon innerhalb der Stadt Krefeld, 148 in der näheren Umgebung und 115 überregional. Dazu zählt auch das Quintett, das im Ausland einquartiert ist. Das macht etwas mehr als ein Prozent aus. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sollen Hilfen zur Erziehung nur in einem Ausnahmefall im Ausland stattfinden, und zwar dann, wenn dies nach "Maßnahme der Hilfeplanung zur Erreichung des Hilfezieles im Einzelfall erforderlich" ist.

Von den 450 so genannten Heimkindern (keine Pflegekinder) entfallen 412 auf das sozialpädagogisch betreute Wohnen. Sieben erhalten intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. 21 gelten als seelisch behinderte Jugendliche, und Zehn gehören in die Rubrik "Inobhutnahme zur Krisenintervention bei Kindern und Jugendlichen".

Im Fokus des öffentlichen Interesses steht derzeit nach den Verdachtsfällen aus Gelsenkirchen die Auslandsunterbringung der Heimkinder. In Krefeld sei dies explizit geregelt, berichten Micus und Ackermann. Sollte ein Mitarbeiter des Jugendamtes einen Auslandaufenthalt für geeignet und notwendig erachten, müsse er zunächst zwei Kollegen hinzuziehen, die Beweggründe erörtern und ein Konzept niederschreiben, das er beim Bezirksteam einreicht. Darüber hinaus müsse eine Stellungnahme eines Arztes für Kinder und Jugendpsychiatrie eingeholt werden. Dann erfolge zwingend eine Beratung im Bezirksteam und der Genehmigung der Bezirks- und Abteilungsleitung im Jugendamt, erklären Micus und Ackermann.

Ferner kommt auch der Träger der Einrichtung im Ausland in den Fokus. Er müsse die Gewähr bieten, dass alle Rechtsvorschriften des Aufenthaltslandes eingehalten werden. Maßnahmen im Ausland dürften nicht ohne vorherige Zustimmung aus Deutschland erfolgen.

Neben der eher formalen Ebene werde auch der Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen und den Vormündern gesucht. Es werde sich vor Ort - im speziellen Fall - in Belgien, Portugal und Russland ein Bild gemacht und die Betroffenen in "angemessenen Abständen" zu Gesprächen in Krefeld eingeladen. Ansonsten bleibe man vor allem bei Minderjährigen im Brief- und Telefonkontakt.

(RP)
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