Krefeld Juwelier überfallen: Täter ist Familienvater

Krefeld · Ein 31-jähriger Drogenabhängiger muss für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

Nach dem Überfall auf ein Juweliergeschäft in Krefeld hat das Landgericht einen 31-Jährigen zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde angeordnet.

Es war wohl ein Spontanentschluss und keinesfalls professionell geplant, als der Mann im August vergangenen Jahres in das Geschäft auf der Uerdinger Straße ging. Er habe Geld gebraucht, um sich neue Drogen zu beschaffen, gab der Familienvater aus Krefeld an. Der Verkäuferin habe er gesagt, dass er ihr nichts antun wolle. Sie gab ihm 50 Euro und er verließ das Geschäft.

Die Angestellte rief damals die Polizei und verfolgte ihn. Vor Gericht räumte die 50-Jährige jetzt ein, dass sie Angst gehabt habe. Immer noch leide sie unter der Tat. Der Angeklagte sei mit einer Waffe in der Hand in das Geschäft gekommen. Sie habe sich bedroht gefühlt und nicht gewusst, dass es nur eine Schreckschusspistole ist. Auf seine Forderung nach Geld habe sie ihm 50 Euro gegeben. Damit kam er nicht weit: Ein Motorradpolizist hielt den Flüchtenden kurze Zeit später fest. Nach ihrer Aussage verfolgte die Frau die Verhandlung noch im Zeugenstand. Sie habe wenig Verständnis dafür, wenn der Angeklagte für das, was er ihr angetan habe, mild bestraft werde, sagte sie.

Der 31-Jährige sprach von Reue und Suchtdruck. Seine langjährige Drogenabhängigkeit sei ihm zum Verhängnis geworden. Schon mit zwölf Jahren sei er mit Marihuana in Kontakt gekommen. Danach konsumierte er Amphetamine und Ecstasy. Zum Schluss kam Kokain hinzu.

Am Tattag habe er den beginnenden Entzug gespürt und sich Geld für Drogen verschaffen wollen. Zur Tat stehe er relativ selbstkritisch und habe von Schuldgefühlen gesprochen, sagte ein Sachverständiger. Falls er keine Therapie mache, sei die "Rückfallgefahr nicht nennenswert gemindert". Das Gericht lag mit dem Urteil fast ein Jahr über dem Antrag der Staatsanwaltschaft, den der Richter als "gut gemeint" bezeichnete. Man müsse allerdings stärker berücksichtigen, dass der Krefelder das Verbrechen beging, obwohl er unter zweifacher Bewährung stand. Mit dem Widerruf von zwei Jahren und acht Monaten muss er nun auch noch rechnen. "Was sie aus Ihrem Leben machen, das liegt in Ihrer Hand", gab ihm der Richter mit auf den Weg.

(bil)
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