Krefeld Kirchenasyl: Kommission will sich mit Petition an Landtag wenden

Krefeld · Nach 30 Jahren in Deutschland wurde 2006 zum Schicksalsjahr für Adnan C.: Türkische Behörden übergaben den Deutschen im großen Stil Geburtsregister.

 Adnan C. lebt seit einigen Tagen im Kirchenasyl in der St. Anna Kirche in Inrath.

Adnan C. lebt seit einigen Tagen im Kirchenasyl in der St. Anna Kirche in Inrath.

Foto: Lothar Srücken

Mitglieder der Ausländerrechtliche Beratungskommission erwägen, im Fall des Kirchenasylanten Adnan C. in einer Petition an den Landtag doch noch eine Aufenthaltsgenehmigung für den Mann zu erwirken. Zurzeit droht ihm die Abschiebung in die Türkei, weil die Behörden - die Krefelder Ausländerbehörde und das Oberverwaltungsgericht Düsseldorf - überzeugt sind, dass Adnan C. nicht, wie er angibt, Libanese ist, sondern Türke (wir berichteten). Adnan C. befindet sich zurzeit in der Kirche St. Anna in Inrath.

Er kam 1985 als 14-jähriger Junge mit seinen Eltern über die DDR in die Bundesrepublik und wurde seitdem in Deutschland geduldet. Er hat hier geheiratet und ist Vater von drei Kindern. 2006 kam Bewegung in den über Jahrzehnte stabilen Status des Mannes: Wie Angelika Kleinschmidt, Vorsitzende der Ausländerrechtlichen Beratungskommission, auf Anfrage erläutert, bekamen in jenem Jahr deutsche Behörden in großem Umfang türkische Geburtsregister zur Verfügung gestellt.

Mit Hilfe dieser Unterlagen glaubten die Deutschen, die Identität von zahlreichen Flüchtlingen aus dem Libanon klären zu können - und dazu zählte eben auch Adnan C. Kleinschmidt hält jene türkischen Register keineswegs für stichhaltig: "Alle vermeintlichen Geschwister von C. werden mit demselben Geburtsdatum geführt. Es gibt auch andere Beispiele, dass sie fehlerhaft sind."

Erneut bekräftigte sie, dass C. libanesische Papiere aufweisen kann: die Geburtsurkunde einer libanesischen Hebamme (die die Ausländerbehörde nicht für authentisch hält); eine Bescheinigung, dass er im Libanon nie geheiratet habe. Was er aber nicht hat, ist ein libanesischer Pass - hier macht die Ausländerbehörde geltend, dass er nur Passersatzpapiere habe, in denen ausdrücklich vermerkt sei, dass C.'s Nationalität unbekannt sei.

Die Behörde jedenfalls warf ihm 2006 die Vertuschung seiner Identität vor und zeigte ihn an; doch das Krefelder Amtsgericht sprach ihn von diesem Vorwurf frei. Gleichwohl ging die Krefelder Behörde davon aus, Adnan C.'s wahre Identität enthüllt zu haben, und führte ihn - auch nach der gerichtlichen Überprüfung durch das Oberverwaltungsgericht - als türkischen Staatsangehörigen.

Die Lösung, die ihm schließlich bei einem Besuch beim türkischen Konsulat angeboten wurde, war: Er sollte bleiben dürfen, wenn er die türkische Staatsangehörigkeit akzeptierte. Als Adnan C. diese Zusicherung schriftlich wollte, wurde ihm das verweigert - daraufhin beharrte er weiterhin darauf, Libanese zu sein. Kleinschmidt war bei dieser Szene dabei - sie betont, dass es ihm dabei auch um Nationalstolz und die Wahrung seiner arabischen Identität gegangen sei. Danach wollte die Krefelder Behörde C. festnehmen und abschieben lassen. Dem entzog er sich mit dem Kirchenasyl.

Seinen Kindern - zwei sind erwachsen, ein Mädchen ist 17 - droht keine Abschiebung; auch die Ehefrau von Adnan C. wird nicht abgeschoben. Die Kinder haben hier Schulen besucht und sprechen wie die Mutter sehr gut Deutsch. Ein Sohn absolviert eine Ausbildung. Zu ihrer Zukunft erklärte die Stadt gestern: Die Kinder seien verantwortlich für die Klärung der eigenen Identität und Staatsangehörigkeit; "im Hinblick auf die anerkannt guten Integrationsleistungen kann nach Klärung der Passpflicht ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erreicht werden und unter Anrechnung der Aufenthaltszeiträume z. B. in eine Einbürgerung übergehen."

(vo)
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