Krefeld Kita-Beiträge sollen um sieben Prozent steigen

Krefeld · Die Stadt will eine neue Beitragsstruktur einführen: Besserverdiener zahlen künftig noch mehr.

 Krefelds Kämmerer Cyprian hatte die Erhöhung angekündigt.

Krefelds Kämmerer Cyprian hatte die Erhöhung angekündigt.

Foto: T. L.

Die Stadtverwaltung hat jetzt in einer neuen Vorlage für den Jugendhilfeausschuss konkretisiert, wie die angekündigte Erhöhung der Kita-Beiträge, der Beiträge für Kindertagespflege und der Beiträge für die Plätze im Offenen Ganztag an Schulen gestaltet werden soll. Das Schreiben erreichte am Wochenende die Krefelder Ratsfraktionen. Sie müssen letztlich entscheiden.

Zum Hintergrund: Im Zuge des aktuell diskutierten Haushaltssicherungskonzeptes muss Krefeld für einen ausgeglichenen Haushalt sorgen. In diesem Zusammenhang hatte Kämmerer Cyprian bereits angekündigt, die Kita-Beiträge erhöhen zu wollen. Die Stadt rechnet mit Mehreinnahmen von 2,5 Millionen Euro pro Betreuungsjahr durch die Erhöhung der Kita-Beiträge und 152000 Euro durch höhere Beitragssätze für den Offenen Ganztag.

Die neue Kostenstruktur soll zum 1. August 2015 umgesetzt werden und hat zwei Komponenten: Zum einen werden die Beiträge generell um im Schnitt sieben Prozent angehoben, dies entspricht laut Stadt der durchschnittlichen Preissteigerung. Zum anderen wird eine zusätzliche Einkommensstufe für höhere Einkommensgruppen eingeführt. Konkret werden vier neue Einkommensstufen eingeführt, von einem Jahreseinkommen über 61 400 Euro bis zu einer Größenordnung von über 104600 Euro Jahreseinkommen. Besserverdiener zahlen in Krefeld also künftig deutlich mehr. Außerdem neu: Bisher mussten Eltern, die unter 15 000 Euro Einkommen hatten, keine Gebühr zahlen, diese Grenze wurde auf 17 000 Euro angehoben; laut Verwaltung geschah dies, um die gestiegenen Transferleistungssätze zu berücksichtigen und die Anzahl der Erlassanträge zu reduzieren. Erhalten bleiben soll, so betont die Verwaltung ausdrücklich, die Befreiung für Geschwisterkinder. Die Stadt schätzt, dass in Krefeld derzeit 13 Prozent der anerkennungsfähigen Betriebskosten durch Elternbeiträge abgedeckt werden. Das Land NRW gehe aber im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes davon aus, dass 19 Prozent der Betriebskosten aus Elternbeiträgen erwirtschaftet werden. Dies führt die Stadt als Begründung für die geplante Erhöhung an.

Rechtlich gibt es keine Hürden: Grundsätzlich können die Elternbeiträge jederzeit geändert werden, teilt die Stadt mit. Den Beitragspflichtigen werde aber in diesem Zusammenhang ein Sonderkündigungsrecht hinsichtlich der Betreuungsverträge eingeräumt. Die Stadt verweist auch auf den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, die der Stadt eine neue Beitragsstruktur bei den Kindertagesstätten empfahl: Demnach sollte die Stadt weitere Einkommensstufen über dem damaligen Höchstwert von 61400 Euro einführen. Die höchste Einkommensstufe sollte mindestens bei einem Einkommen von über 100 000 Euro liegen.

Die Gemeindeprüfungsanstalt kam außerdem zu dem Ergebnis, dass die derzeitigen Krefelder Beitragssätze zu niedrig und seit sechs Jahren unverändert sind. Auch sollte die Stadt die Differenzierung nach dem Alter von zwei auf drei Jahre anheben und stärker zwischen Kinderbetreuung von 25 Stunden und 35 Stunden differenzieren, "um nicht die Eltern auf Grund der geringen Mehrkosten zu animieren, die Betreuung bis 35 Std. zu wählen", wie die Stadt schreibt. Diese Empfehlungen seien in dem Entwurf berücksichtigt worden.

(RP)
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